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Arbeitsminister Heil lehnt Karenztag bei Krankmeldung ab

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den Vorschlag von Allianz-Chef Oliver Bäte, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den ersten Tag einer Krankmeldung zu streichen, scharf kritisiert. Heil betont, dass eine solche Maßnahme das Vertrauen in die arbeitenden Menschen untergraben würde, und verweist auf die potenziell negativen Auswirkungen vor allem auf Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen.

Kritik an Generalverdacht

Hubertus Heil reagiert entschieden auf den Vorschlag von Allianz-Chef Oliver Bäte, der eine Einschränkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall am ersten Krankheitstag in Betracht gezogen hatte. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) sagte Heil: „Wer krank gemeldete Beschäftigte unter den Generalverdacht des Blaumachens stellt, hat ein verzerrtes Bild von den arbeitenden Menschen in diesem Land.“ Er unterstrich weiter: „Die Deutschen sind keine Drückeberger und Faulenzer. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einzuschränken, wird es mit mir und der SPD nicht geben.“

Besonders Betroffene

Hubertus Heil hob die Belastung hervor, die eine Wiedereinführung des sogenannten Karenztages insbesondere für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen mit sich bringen würde. „Es würde die Menschen hart treffen, die tatsächlich krank sind und die einen geringen Lohn haben, vor allem Frauen“, erklärte er. Für den Sozialdemokraten ist klar: „Deshalb ist das der falsche Weg.“

Maßnahmen gegen Missbrauch

Auch in Hinblick auf mögliche Missbrauchsfälle des Systems vertritt Hubertus Heil eine klare Haltung. Er forderte, gezielt gegen Einzelne vorzugehen, die das System ausnutzten. „Ich habe kein Verständnis für Blaumacher“, bemerkte der Minister. Heil weist darauf hin, dass es bereits ausreichende Maßnahmen gibt, um Verdachtsfälle zu prüfen: „Ein Arbeitgeber, der den Verdacht hat, dass jemand blau macht, kann auch ab dem ersten Tag das Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.“ Zudem betonte der SPD-Politiker, dass Personen, die beim Blaumachen erwischt würden, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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