Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke muss sich in einem zweiten Prozess am 24. Juni verantworten. Die Anklage gegen Höcke lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Anklage wegen verbotener SA-Parole
Björn Höcke wird vorgeworfen, auf einer Veranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Gera im Dezember 2023 die Parole “Alles für Deutschland” verwendet zu haben. Laut Gerichtsmitteilung soll er die ersten zwei Wörter der Parole selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten dazu angeregt haben, das dritte Wort “Deutschland” zu rufen. Beide Seiten hätten sich der Tatsache bewusst sein müssen, dass es sich bei dieser Parole um einen verbotenen Ausdruck der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt.
Frühere Anklage und aktuelle Verteidigung
Im Dezember 2023 wurde bereits ein Strafverfahren wegen Verwendens der gleichen Parole auf einer Veranstaltung im Jahr 2021 gegen Höcke eingeleitet. Der Angeklagte bestreitet jedoch, dass sein Verhalten strafrechtlich relevant sei. Bei einer Verurteilung könnte ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.
Erste Verurteilung und Reaktion des Gerichts
Höcke wurde bereits Mitte Mai in einem ersten Prozess zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt. Bei der Urteilsverkündung äußerte sich der vorsitzende Richter skeptisch zur Verteidigung des Angeklagten: “Das Gericht muss sich alles anhören, aber es muss nicht alles glauben”. Er verwies zudem auf “Indizien”, dass Höcke sehr wohl gewusst habe, was er sagt. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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