Die Erwerbstätigkeit von Müttern minderjähriger Kinder in Deutschland ist von 2005 bis 2022 um etwa neun Prozentpunkte auf 69 Prozent gestiegen, während die Erwerbstätigkeit von Vätern im selben Zeitraum von 88 auf 92 Prozent weniger stark anstieg, so das Statistische Bundesamt.
Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern
Die größten Unterschiede in der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern finden sich bei den Eltern jüngerer Kinder: Ist das jüngste Kind im Haushalt weniger als ein Jahr alt, so war 2022 nur rund jede achte Mutter erwerbstätig (13 Prozent), im Vergleich zu 87 Prozent der Väter. Bei Kindern im Alter von zwei bis unter drei Jahren waren 64 Prozent der Mütter und 92 Prozent der Väter erwerbstätig. Während sich die Erwerbstätigkeit von Vätern je nach Alter des Kindes lediglich zwischen 87 Prozent und 93 Prozent bewegte, stieg sie bei Müttern mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes deutlich stärker an.
Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Müttern
Am deutlichsten fällt der Anstieg der Erwerbstätigkeit von Müttern im Zeitraum von 2005 bis 2022 aus, wenn das jüngste Kind im Alter von einem bis zwei oder drei bis sechs Jahren (+16 Prozentpunkte) oder von zwei bis drei Jahren (+24 Prozentpunkte) war. Bei einem jüngsten Kind ab sechs Jahren fiel der Anstieg moderater aus (+acht bis 13 Prozentpunkte).
Erwerbstätigkeit bei gemischtgeschlechtlichen Elternpaaren
Bei 66 Prozent aller gemischtgeschlechtlichen Paare mit minderjährigen Kindern waren im Jahr 2022 beide Elternteile erwerbstätig. Bei weiteren 26 Prozent der Paare war nur der Vater erwerbstätig, bei rund drei Prozent nur die Mutter. Im Jahr 2005 waren noch bei 54 Prozent der Elternpaare beide Partner erwerbstätig. Der Anteil der Paare, bei denen nur der Vater erwerbstätig war, lag 2005 bei 34 Prozent, während in fünf Prozent der Haushalte nur die Mutter erwerbstätig war.
Verteilung der Erwerbsarbeit
Im Jahr 2022 war bei 65 Prozent der Paare der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig. Bei 27 Prozent der Paare mit minderjährigen Kindern arbeiteten sowohl der Vater als auch die Mutter in Vollzeit und bei fünf Prozent beide in Teilzeit. Bei lediglich zwei Prozent der erwerbstätigen Elternpaare arbeitete die Mutter in Vollzeit und der Vater in Teilzeit. Seit dem Jahr 2005 gab es bei der Aufteilung der Erwerbsarbeit nur geringe Veränderungen: Im Jahr 2005 betrug der Anteil der Paare, bei denen der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig war, noch 69 Prozent und lag damit um vier Prozentpunkte höher als 2022. Während der Anteil von Paaren mit zwei Elternteilen in Teilzeit von zwei Prozent auf fünf Prozent zugenommen hat, blieb der Anteil der Elternpaare mit zwei vollzeitbeschäftigten Elternpaaren nahezu unverändert, so das Bundesamt.