Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am vergangenen Freitag eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück haben sich bei der Befragung von Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen, sowie der Überprüfung der Geschäftsunterlagen von Unternehmen, in 38 Fällen Unstimmigkeiten ergeben.
Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am vergangenen Freitag (16. Juli 2021) in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe. Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 34 Beschäftigte im Einsatz und befragten 222 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich wurden Geschäftsunterlagen von Unternehmen geprüft.
Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück
Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich dabei in 38 Fällen Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 22 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In drei Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrug. Darüber hinaus besteht in 12 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in einem Fall, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
Einhaltung des Mindestlohns
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
„Scheinselbstständige“
Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte „Scheinselbstständige“ angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn. Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist. Nicht nur das „fahrende Personal“ ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.
Titelbild: /Quelle: Hauptzollamt Osnabrück