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Zahl der Anträge auf Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Behandlungen verdoppelt

In den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Behandlungen von Transpersonen verdoppelt, wie aus einer Statistik des Medizinischen Dienstes Bund hervorgeht. Bezüglich der zukünftigen Regularien herrscht jedoch noch Unklarheit, da Überlegungen “zu einer konkreten Ausgestaltung” derzeit laufen.

Erhebliche Zunahme der Anträge

2017 stellten 2.923 Personen einen Antrag auf Kostenübernahme ihrer Behandlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung, während die Zahl 2020 auf 5.813 angestiegen ist. Die Behandlungen umfassen verschiedene Eingriffe, darunter beispielsweise Mastektomien und genitalangleichende Operationen. Es ist zu beachten, dass diese Anträge unter bestimmten Bedingungen gestellt werden. Nach dem Einreichen des Antrags prüft der Medizinische Dienst diesen auf Anforderung der jeweiligen Krankenkasse. Eine wesentliche Bedingung ist ein “krankheitswertiger Leidensdruck”, der durch mindestens zwölf Sitzungen Psychotherapie nicht ausreichend gelindert werden konnte. Bei genitalangleichenden Operationen muss außerdem in der Regel eine Alltagserprobung im neuen Geschlecht von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden.

Voraussetzungen und Annahmequote von Anträgen

Im vergangenen Jahr konnten 55,2 Prozent der Antragsteller die medizinischen Anforderungen für die Kostenübernahme erfüllen, 11,8 Prozent erfüllten sie teilweise und 28,5 Prozent nicht. Bei 4,5 Prozent gab es andere Angaben. “Teilweise” kann beispielsweise bedeuten, dass mehrere Maßnahmen beantragt, aber nicht alle befürwortet werden. Ein Sprecher des Medizinischen Dienstes Bund erklärte, dass zum Beispiel in Fällen, in denen ein Versicherter eine genitalangleichende Operation und die Entfernung der untersten Rippen zur Verschlankung der Taille wünscht, die Kosten für den genitalangleichenden Eingriff übernommen werden, nicht jedoch die Kosten für die Entfernung der Rippen.

Zukünftiger Umgang mit Anträgen

Die Sprecherin des Medizinischen Dienstes Bund teilte mit, dass “die Besonderheiten bei der sozialmedizinischen Begutachtung geschlechtsangleichender Maßnahmen bei Transsexualismus vor allem darin liegen, dass an einem dem Grunde nach biologisch gesunden Körper ein medizinischer Eingriff mit irreversiblen Folgen vorgenommen wird”. Die Ampel-Koalition plant, dass Transpersonen in Zukunft häufiger ihre Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert bekommen. Der Koalitionsvertrag besagt klar: “Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.” Welche Voraussetzungen künftig dafür gelten sollen, ist derzeit noch unklar. Das Bundesgesundheitsministerium geht nach einem ersten Fachgespräch davon aus, dass die Überlegungen “zu einer konkreten Ausgestaltung” noch anhalten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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