Das Bundesverkehrsministerium plant den dauerhaften Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rettung von Wildtieren in der Landwirtschaft. Die Allgemeinverfügung soll die Nutzung trotz EU-Einschränkung ermöglichen und ab dem 20. November in Kraft treten.
Unerlässlicher Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) plant eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Einsatz von Drohnen zur Rettung von Rehkitzen und Wildtieren in der Landwirtschaft dauerhaft erlaubt. Dieses Vorhaben ist laut dem Nachrichtenportal „T-Online“ am Mittwoch bekannt geworden. Bis zum 19. November besteht lediglich eine Ausnahme von EU-Einschränkungen, die grundsätzlich verbieten, Drohnen näher als 150 Meter zu angrenzenden Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten fliegen zu lassen.
Ziel: Landwirtschaftliche Flächen als „geografisches Gebiet zum Zwecke des Tierschutzes“
Das Verkehrsministerium beabsichtigt, landwirtschaftliche Flächen als „geografisches Gebiet zum Zwecke des Tierschutzes“ zu definieren. Im Zuge dessen soll ein Mindestabstand von nur 10 Metern zu angrenzenden Gebieten gelten, wenn tief genug geflogen wird. Die nationale Ausnahme betrifft ausschließlich Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Tieren und nicht für Sport- oder Freizeitpiloten.
Erfolge der temporären Ausnahmeregelung
Seit der Implementierung der vorläufigen Ausnahmeregelung im März dieses Jahres, konnten bereits „bis zu 20.000 Rehkitze“ allein in der Frühjahrsmahd mithilfe von Drohnen gerettet werden, wie das Verkehrsministerium berichtet. Wissing bezeichnete die temporäre Ausnahmeregelung gegenüber „T-Online“ als „vollen Erfolg“. Darüber hinaus erhofft er sich ähnliche Erfolge im Herbst, speziell für die Wildtiere, die während der Brunftzeit durch Wildunfälle verletzt werden. „Wir entlasten unsere Land- und Forstwirte sowie Jäger, indem wir nationale Spielräume im Europarecht nutzen und den Drohneneinsatz zum Zwecke des Wildtierschutzes jetzt dauerhaft ermöglichen“, so Wissing.
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