Der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) drängt auf eine schnelle Verabschiedung des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes. Er warnt, dass Verzögerungen rechtliche Unsicherheiten und potenzielle Fahrverbote zur Folge haben könnten.
Forderung nach schneller Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes
Volker Wissing hat in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Koalition, der von der „Bild“ (Freitagausgabe) zitiert wurde, auf die Dringlichkeit hingewiesen, das überarbeitete Klimaschutzgesetz zu verabschieden. „Der Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes liegt nun bereits mehr als 9 Monate zurück, seit der ersten Lesung am 22. September 2023 befindet sich das KSG im parlamentarischen Verfahren“, so Wissing.
Potentielle Folgen der Verzögerungen
Wissing warnte, dass rechtliche und tatsächliche Unsicherheiten entstehen, die „weder dem Klima noch dem Ansehen der Bundesregierung“ dienen würden. Wenn das novellierte Klimaschutzgesetz nicht bis zum 15. Juli 2024 verabschiedet sei, müsse das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein sofortiges Programm zur Einhaltung der Jahresemissionsmengen im Verkehr bis 2030 erstellen. Der Minister äußerte Bedenken, dass dies „nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich“ sei.
Gesetzliche Verpflichtungen und Gerichtsurteile
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2021, 2022 und 2023 die CO2-Minderungsziele im Verkehrssektor nicht erreicht. Nach dem aktuellen Gesetz hätte die Regierung für jeden Verstoß ein Sofortprogramm zur Reduzierung der überschüssigen Emissionen einleiten müssen. Ob diese Verpflichtungen durch die Novelle des Klimaschutzgesetzes rückwirkend ignoriert werden dürfen, wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft, nachdem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg angefochten wurde.
Kritik an der Novelle des Klimaschutzgesetzes
Mit der überarbeiteten Version des Klimaschutzgesetzes sollen Sektorziele nicht mehr kontrolliert, sondern Defizite in einigen Sektoren mit Fortschritten in anderen verrechnet werden. Kritiker argumentieren, dass diese Änderungen möglicherweise nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, welches eine grundrechtliche Verpflichtung zur Schaffung von Anreizen für CO2-freie Alternativen hervorhebt.
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