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Startseite Deutschland & die WeltWissenschaftliche Dienste bezweifeln Verfassungsmäßigkeit Demokratiefördergesetz
Deutschland & die Welt

Wissenschaftliche Dienste bezweifeln Verfassungsmäßigkeit Demokratiefördergesetz

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. März 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. März 2024
Foto: dts
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Die geplante Gesetzgebung zur Demokratieförderung der Ampel-Koalition steht im juristischen Kreuzfeuer der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Ein Gutachten hegt erhebliche Zweifel hinsichtlich deren Verfassungsmäßigkeit und stellt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage.

Vermutete Verfassungswidrigkeit

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags äußern in einem Gutachten ihre Skepsis über die Verfassungsmäßigkeit des Demokratiefördergesetzes der Ampel-Koalition. In dem Bericht, der von der „Welt“ aufgegriffen wurde, wird insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Bundes angezweifelt.

Die Parlamentsjuristen führen mehrere mögliche Grundlagen für die Gesetzgebungszuständigkeit an: Eine davon könnte sich aus der „Natur der Sache“ ergeben, worauf sich der Gesetzentwurf ausdrücklich beruft. „Die vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig postulierten Kriterien für eine Kompetenz kraft Natur der Sache dürften vorliegend daher nicht gegeben sein“, zitiert das Gutachten. Trotz Karlsruher Einzelfallentscheidungen, bei denen diese Kriterien „in dieser strengen Form“ nicht angewandt wurden, würden die Möglichkeiten einer „Selbstkoordination“ der Länder in diesen Entscheidungen nicht angesprochen. Die Begründung der Bundesregierung für das Demokratiefördergesetz erkläre nicht, „aus welchen Gründen koordinierte Maßnahmen der Länder nicht möglich sein sollten“.

Kritikpunkte des Gutachtens

Des Weiteren wird die von der Ampel-Koalition für bestimmte Regelungen des Gesetzes in Anspruch genommene ungeschriebene Zuständigkeit „kraft Natur der Sache im Bereich der Staatsleitung“ kritisiert. Das Gutachten stellt fest, dass diese Rechtsfigur für Fälle des exekutiven Informationshandelns entwickelt wurde und nicht für Gesetzgebungskompetenzen. Ferner lehnen die Gutachter eine mögliche Gesetzgebungskompetenz aus Gründen „öffentlicher Fürsorge“ mit Bezug auf Artikel 74 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz ab.

Reaktionen auf das Gutachten

Wolfgang Kubicki (FDP), stellvertretender Vorsitzender der FDP und Vizepräsident des Bundestags, stellt sich hinter das Gutachten: „Mit diesem Gutachten wird klar, dass diese Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht“, sagte er der „Welt“. Er kritisiert die federführenden Ministerinnen für Familie und Inneres, Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD). Kubicki wirft ihnen vor, sie hätten in ihrem „vermeintlich heldenhaften Kampf gegen rechts“ das Recht beiseiteschieben wollen.

Das Gesetz zur Förderung der Demokratie wurde im Dezember 2022 vom Kabinett verabschiedet und im März 2023 erstmals im Bundestag beraten. Weitere Lesungen scheiterten am Widerstand der FDP. Ziel des Gesetzes ist es, „Projekte zur Demokratieförderung“ langfristig finanziell zu fördern. Kritiker, insbesondere aus FDP und Union, befürchten jedoch, dass die Förderzusagen von der politischen Agenda der jeweiligen Regierungsparteien abhängig gemacht werden könnten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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