Über 50 Wissenschaftler der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale) fordern eine breite Diskussion zum Umgang mit der AfD. Im Aufruf unter dem Titel „Wehrhafte Demokratie ernst nehmen – über AfD-Verbot nachdenken“ stufen sie die Partei als gesichert rechtsextrem ein.
Aufruf zur Diskussion über den Umgang mit der AfD
Mehrere Wissenschaftler der Martin-Luther-Universität Halle, darunter die Juraprofessorin Lucia Sommerer, der Politikwissenschaftsprofessor Johannes Varwick, der Ethnologe Olaf Zenker und der Ethiker Mario Brandhorst, haben in einem Aufruf eine Diskussion über den Umgang mit der Alternative für Deutschland (AfD) gefordert. „Die Demokratie ist herausgefordert wie lange nicht und keine ‚Schönwetterveranstaltung'“, heißt es in dem Aufruf, der anhand des Berichts des „Spiegels“ bekannt wurde. Die Wissenschaftler betonen, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei, eine Einschätzung, die laut ihnen „jeder kundige Beobachter“ teilen würde.
Potenzial für ein Parteiverbot
Die Wissenschaftler stellen in ihrem Aufruf auch das mögliche Instrument eines Parteiverbots zur Diskussion. „Neben einem Betätigungsverbot für erwiesenermaßen rechtsextreme Personen oder dem Entzug der Finanzierungsgrundlage einer rechtsextremen Partei ist als letztes Mittel auch ein Parteiverbot möglich“, schreiben sie. Ein solches habe allerdings hohe Hürden und komme nur infrage, wenn „eine Partei aktiv und planvoll auf die Beeinträchtigung bzw. Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt“. Die Wissenschaftler sehen zunehmend Anzeichen dafür, dass die AfD genau dies tut.
Neue Vorwürfe gegen die AfD
Im Kontext neuer Vorwürfe gegen die AfD gewinnt der Aufruf der Wissenschaftler an Brisanz. Nach einem Bericht von „Correctiv“ soll es ein Treffen im November 2023 in Potsdam gegeben haben, bei dem massenhafte Vertreibungen nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sein sollen. Bei dem Treffen sollen auch AfD-Politiker, Mitglieder der „Werteunion“ und Aktivisten der „Identitären Bewegung“, die bis 2019 ein Hausprojekt in Halle führte, anwesend gewesen sein.
Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht
Im Aufruf wird deutlich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen. Demnach sind „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“ verfassungswidrig. Allerdings betonen die Richter, dass die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen allein hierfür nicht ausreicht. Zusätzlich müsste eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ hinzukommen. Auch dürfe das „Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos“ erscheinen.
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