Wirtschaftsweiser Martin Werding regt Änderungen des gesetzlichen Altersvorsorgesystems an, um es gerechter zu gestalten. Er schlägt vor, Rentensteigerungen zukünftig anders zu berechnen und zudem zwischen Rentnern umzuverteilen.
Umstellung der Rentenberechnung
Der Wirtschaftsweise Martin Werding hat vorgeschlagen, Rentensteigerungen künftig anders zu berechnen. „Denkbar wäre, die individuellen Renten beim Eintritt in den Ruhestand großzügiger zu bemessen als bisher, aber anschließend nur noch an die Inflation anzupassen, nicht an die Lohnentwicklung“, sagte Werding den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Aktuell werden Rentenerhöhungen in Deutschland mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung verknüpft: Steigen die Gehälter, ziehen die Renten in der Regel im Folgejahr nach – immer zum 1. Juli. Eine Steigerung der Verbraucherpreise spielt dabei keine Rolle.
Umschichtung innerhalb des Rentensystems
Neben der Umstellung der Rentenberechnung schlägt Werding vor, innerhalb des Rentensystems umzuverteilen. Der Wirtschaftswissenschaftler meint dabei konkret: „Alternativ könnte man zwischen höheren und niedrigeren Renten umschichten, also überdurchschnittliche Renten weniger stark anpassen als geringe und durchschnittliche“. Mit dieser Methode verspricht er sich eine größere Gerechtigkeit und möglicherweise eine Begrenzung von Ausgaben.
Zukünftige Herausforderungen und Lösungsansätze
Werding sieht Deutschland in den nächsten 10 bis 15 Jahren aufgrund der demographischen Alterung vor „enormen Herausforderungen“ stehen. Die Ampelkoalition hat vor diesem Hintergrund beschlossen, das sogenannte Rentenniveau bis 2039 auf 48 Prozent festzuschreiben. Werding hält es jedoch für möglich, in Verbindung mit dem geplanten Altersvorsorgedepot von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), perspektivisch ein höheres Rentenniveau zu erreichen. Dies würde allerdings Zeit benötigen und erst nach 2040 „spürbare Effekte“ zeigen. „Dann könnte das Sicherungsniveau zusammen mit der gesetzlichen Rente bei 50 Prozent liegen, statt bei 45 Prozent, wie unter dem geltenden Recht. 2065, also wenn Versicherte 40 Jahre lang ergänzend vorgesorgt haben, werden daraus mehr als 60 Prozent“, so Werding.
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