Das deutsche Wirtschaftsministerium plant eine Lockerung bei Rüstungsexporten. Künftig sollen mehr Länder und mehr Güter unter die sogenannten “Allgemeinen Genehmigungen” (AGG) fallen, was den Exportprozess vereinfachen könnte.
Erweiterungen bei der AGG
Dem Wirtschaftsministerium zufolge sollen “AGGs”, pauschale Ausfuhrgenehmigungen, die von Exporteuren ohne Ausfuhrantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) genutzt werden können, erweitert werden. In diesem Zusammenhang soll der privilegierte Länderkreis um Singapur und der Güterkreis um bestimmte militärische Landfahrzeuge ausgeweitet werden. Auch die Liste “für besonders vertrauenswürdige Empfänger” soll laut Ministerium wachsen.
Des Weiteren plant man, dass Ersatzteile für Güter, für die bereits eine Bafa-Genehmigung vorliegt, bis zu einem gewissen Wert und in bestimmte Länder einfacher exportiert werden können.
Erweiterung der Befugnisse des Bafa
Eine weitere Neuerung könnte sein, dass das Bafa grössere Befugnisse erhält, um Exporte auch ohne Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium genehmigen zu können. Diese Änderung könnte zur Beschleunigung des Genehmigungsprozesses beitragen.
Vereinfachte Regelungen für “Dual-Use Güter”
Auch im Bereich der “Dual-Use Güter”, das sind Waren, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können, sind Erleichterungen geplant. Zum Beispiel soll Brasilien der Gruppe der privilegierten Bestimmungsziele hinzugefügt werden. Diese Änderung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Exportindustrie haben und den Warenfluss erleichtern.
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