# Wiesn-Zeltvergabe bleibt unverändert Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-16T14:46:36+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-16T14:46:36+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/wiesn-zeltvergabe-bleibt-unveraendert-767358/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Gericht bestätigt Münchner Praxis – Wirt kündigt Verfassungsbeschwerde an Die Vergabe der begehrten Festzelte auf dem Münchner Oktoberfest bleibt vorerst unverändert. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Freitag entschieden, dass die Vergabe zweier Großzelte für das Oktoberfest 2026 rechtmäßig war, wie der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung übereinstimmend berichten. Damit müssen die Zelte nicht europaweit ausgeschrieben werden, wie es der Münchner Wirt Alexander Egger gefordert hatte. Der Beschluss ist rechtskräftig, doch Egger plant bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wie beide Medien weiter melden. Seine Anwälte arbeiten laut Spiegel bereits seit Wochen an der Vorbereitung, um die Frage des Europarechts durch den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Die Süddeutsche Zeitung bestätigt diese Pläne und betont, dass Egger damit die höchste deutsche Instanz anrufen will. ## Gericht stoppt Ausschreibungspflicht für Wiesn-Zelte Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob die Vergabe der Festzelte als Dienstleistungskonzession einzustufen ist, was eine europaweite Ausschreibung erfordern würde. Das Gericht verneinte dies und argumentierte, die Stadt München biete den Wirten nur den Rahmen, während diese freiwillig und ohne einklagbare Betriebspflicht ihre Zelte betreiben, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Die Stadt habe kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse am Betrieb der Zelte, so die Begründung. Die Entscheidung umfasst 70 Seiten und lehnt auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ab. ### Brauereien und Vereine dominieren Festzelte-Vergabe Bisher werden sieben der 14 großen Festzelte traditionell von den Münchner Brauereien betrieben, zwei weitere von Schützenvereinigungen. Diese schlagen jeweils ihre Wirte vor. Um die restlichen fünf Zelte können sich Interessenten direkt bei der Stadt bewerben, die nach einem Punktesystem in 13 Kategorien – etwa Erfahrung, Ausstattung oder technischer Standard – entscheidet. Der Stadtrat muss der Auswahl zustimmen. Dieses Verfahren hatte Egger als intransparent kritisiert, während die Stadt und die etablierten Wirte es als fair und transparent verteidigten, wie die Süddeutsche Zeitung und t-online berichten. ### Politik und Wirte feiern Wiesn-Urteil als Erfolg Die Reaktionen auf das Urteil fallen unterschiedlich aus. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) zeigte sich erleichtert und betonte, die Entscheidung sichere den einzigartigen Charakter der Wiesn als traditionelles Volksfest, wie der BR zitiert. Auch Wiesn-Stadträtin Anja Berger (Grüne) und Dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) begrüßten das Urteil als Bestätigung des bewährten Auswahlverfahrens, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. Der betroffene Wirt Michael Schottenhamel zeigte sich zufrieden mit der Klarheit der Entscheidung und kündigte an, sich erneut für das Oktoberfest 2027 zu bewerben. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück