Der Bonner Völkerrechtler Stefan Talmon kritisiert den Widerspruch zwischen den jüngsten Äußerungen der Bundesregierung bezüglich des Völkermordverfahrens gegen Israel und den früheren deutschen Überzeugungen zu ähnlichen Prozessen. Talmon, der Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Bonn unterrichtet, äußerte sich in der „Rheinischen Post“ kritisch zu Deutschlands unterschiedlichem Vorgehen in Völkermordprozessen.
Widersprüchliche Position der Bundesregierung
Stefan Talmon verweist auf Deutschlands Position im Völkermordprozess gegen Myanmar beim Internationalen Gerichtshof im Jahr 2023. Damals habe die Bundesregierung in einer Interventionserklärung dafür plädiert, den hohen Beweisstandard für die Völkermordabsicht abzusenken. „Deutschland hat dabei argumentiert, dass in der Praxis andernfalls eine Völkermordabsicht kaum je nachgewiesen werden könne“, sagte Talmon.
Die Rolle der Bundesregierung
Die Bundesregierung habe sich laut Talmon für eine Gesamtschau ausgesprochen, in der unter anderem auf die Opferzahlen und darauf, inwieweit Kinder betroffen sind, abgestellt werden solle. Dabei solle es vor allem auf die Feststellungen der Vereinten Nationen ankommen. „Wenn man diese Kriterien auf Gaza anwenden würde, dann wäre das Vorliegen einer Völkermordabsicht keineswegs in der Absolutheit auszuschließen, wie dies die Bundesregierung derzeit tut“, so der Völkerrechtler. Insofern sollte die Bundesregierung nach Talmons Meinung nun wieder für strengere Anforderungen bei der Völkermordabsicht argumentieren.
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