Die Münchner Staatsanwaltschaft I hat im Zuge des Cum-Ex-Skandals weitere Anklagen gegen zwei Verdächtige erhoben. Den Angeklagten wird vorgeworfen, mittels Cum-Ex-Aktiengeschäften gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in vier Fällen betreffend die Kapitalertragsteuer in den Jahren 2009 und 2010 begangen zu haben.
Weitere Anklagen im Cum-Ex-Skandal
Die Staatsanwaltschaft München I hat zwei weitere Personen im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal angeklagt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2009 und 2010 gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in vier Fällen im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer mittels sogenannter Cum-Ex-Aktiengeschäfte begangen zu haben, so die Behörde am Mittwoch.
Auswirkungen auf Kapitalertragsteuern
Den Angeklagten wird vorgeworfen, unrechtmäßig durch Cum-Ex-Geschäfte im Zeitraum 2009 und 2010 zugunsten einer Firmengruppe und unter Einbeziehung von Leerverkäufern, mittels zweier Depotbanken die Erstattung von Kapitalertragsteuern erlangt zu haben, ohne dass diese zuvor abgeführt wurden. Dadurch wurden Kapitalertragsteuern in Höhe von rund 343 Millionen Euro verkürzt, was einen entsprechenden Schaden für den Fiskus zur Folge hat.
Nächste Schritte
Über die Einleitung des Hauptverfahrens muss nun die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I entscheiden. Der Cum-Ex-Skandal ist einer der größten Steuerskandale in der Geschichte der Bundesrepublik und hat bereits zu einer Vielzahl von Anklagen und Verurteilungen geführt. Die aktuellen Anklagen stellen einen weiteren Schritt in den intensiven Bemühungen der Justiz dar, die verantwortlichen Akteure zur Rechenschaft zu ziehen.
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