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Was Unternehmer zur Produkthaftung wissen müssen

Seit Januar 1990 regelt das Produkthaftungsgesetz Schäden von Verbrauchern durch die Nutzung oder den Verbrauch von Produkten. Das Gesetz dient dem Schutz des Eigentums und der persönlichen Sicherheit der Nutzer. Produkthersteller dürfen ihren Kunden und Produktnutzern keinen Schaden zufügen. Wenn ein Hersteller sein Produkt verkauft, schafft er beim Kunden eine Situation, die Schaden anrichten kann. Daher muss der Hersteller des Artikels die sogenannte Verkehrssicherungspflicht tragen.

Was bedeutet „Verkehrssicherheitspflichten“ und „Produkthaftung“?

Verkehrssicherungspflicht bedeutet: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder aufrechterhält, ist verpflichtet, die erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Schäden von anderen abzuwenden. Die Verkehrssicherungspflicht ist in Deutschland eine Pflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. Je gefährlicher das Produkt, desto größer die Sorgfaltspflicht und desto strenger die geltenden Normen. Aus diesem Grund braucht es eine ausreichende Produkthaftpflicht. Der Begriff „Produkthaftung“ beschreibt die Haftung eines Herstellerunternehmens für Schäden, die durch die von ihm hergestellten Produkte verursacht werden. Bei der Produkthaftung geht es nicht um den Fehler des Artikels selbst, sondern um den Schaden, den die fehlerhafte Ware an einer anderen Sache oder Person verursacht. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Mangel, Gewährleistung, Gewährleistungshaftung. Unter Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes verstehen sich Schäden an einer fremden Sache oder Person, nicht Mängel am Produkt selbst. Für Schäden und Mängel am Artikel selbst haftet der Hersteller im Rahmen der Mängelhaftung nach dem Kaufgesetz. Mängelhaftung sowie Gewährleistungen und Garantien stehen daher in direktem Zusammenhang mit Mängeln des Produktes.

Produkthaftungsgesetz: Was sagt das ProdHaftG im Detail?

Wenn ein fehlerhaftes Produkt Personen verletzt oder tötet oder einen anderen Sachgegenstand beschädigt, haftet der Hersteller des mangelhaften Produkts. Er muss die Betroffenen für ihre Verluste entschädigen. Das Produkthaftungsgesetz steht damit im Gegensatz zur Herstellerhaftung, die das Verschulden des Herstellers nachweisen muss. Rechtlich spricht das Produkthaftungsgesetz von der sogenannten Gefährdungshaftung. Daher ist jeder Hersteller für die Gefahren verantwortlich, die von seinen Produkten ausgehen können. Anders als bei Personenschäden besteht die Betriebshaftpflicht für Sachschäden nur, wenn die beschädigte Sache üblicherweise dem privaten Gebrauch dient. Das Produkthaftungsgesetz greift, wenn der Hersteller eines Produkts für Schäden haftet, die durch die Verwendung seiner Waren verursacht werden. Nach Paragraf 13 Produkthaftungsgesetz erlischt die Produkthaftung eines Herstellers jedoch zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts. Anders sieht die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen für Verbraucher aus: Nach Kenntnis des Haftungsfalles muss der Nutzer innerhalb von drei Jahren reklamieren, andernfalls wird die Produkthaftung nicht rechtlich bindend. Als Ware gelten nach Paragraf 2 ProdHaftG alle beweglichen Artikel, auch wenn sie Bestandteil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache sind. Bestimmte Produktkategorien gehören traditionell zum ProdHaftG, wie zum Beispiel Geräte und Maschinen, von der Schere bis zum Rasenmäher sowie Konsumgüter wie Kleidung und Möbel. Andere Produktbereiche sind Lebensmittel, Chemikalien und Fahrzeuge.

Produkthaftung: Wer ist verantwortlich?

In der Praxis bestehen die meisten Endprodukte aus mehreren Einzelteilen. Verursacht das Endprodukt einen Schaden, stellt sich oft die Frage, wer dafür verantwortlich ist. Paragraf 4 ProdHaftG regelt diese Frage. Wer sich als Hersteller des Produkts ausgibt, setzt ein Zeichen. Dazu gehört die Person, die ein Produkt importiert, unabhängig davon, ob der Import zum Verkauf, zur Vermietung oder zum sonstigen Verkauf bestimmt ist. Gesetzlich kann auch jeder Lieferant als Hersteller gelten, wenn das eigentliche Herstellerunternehmen nicht identifiziert werden kann. Die Haftung kann nur vermieden werden, wenn das Lieferunternehmen den Hersteller oder Lieferanten der Ware nennen kann. Daher ist die Lieferantendokumentation für den Lieferanten besonders wichtig.

Fazit

Die Produkthaftung ist von der Produktentwicklung bis zum Vertrieb ein wichtiges Thema für Unternehmen. Sie ist für produzierende, handelnde, importierende und liefernde Firmen aller Art von großer Bedeutung. Sie alle sind für die Sicherheit des verkauften Produkts verantwortlich. Auch ein Händler, der lediglich als Vermittler in der Lieferkette auftritt, entbindet sich nicht automatisch von seiner Verantwortung. Es sei denn, die Person kann dem Kläger die tatsächliche Herstellerfirma benennen. Unternehmen und Verantwortliche müssen umfangreiche Vorkehrungen treffen, damit ihre Produkte den Anwendern keinen Schaden zufügen. Dazu gehören neben einem sicheren Produktdesign auch spezifische Anleitungen.

 


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Redaktion Hasepost
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