HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Osnabrück
  • Region Osnabrück
  • Deutschland & die Welt
  • Kultur
  • Sport
  • Meinung & Kolumne
.
Vollsperrung der B68 bei Wallenhorst: Ersatzneubau einer Verkehrszeichenbrücke...
Ossensamstag 2026 in Osnabrück: Wo, wie, wann und...
Jetzt WiO-Wohnungen besichtigen: Tag der offenen Baustelle im...
Hüttensonntag 2026: Das sind die Straßensperrungen und Parkmöglichkeiten
Nach mehreren ausgefallenen Schultagen: Katharina Pötter räumt Fehler...
Am Tag nach dem Mord in Wallenhorst sollte...
14. Meller Spieletag in der Stadtbibliothek begeistert Jung...
Hütte Rockt Festival veröffentlicht komplettes Programm für 2026
Tötung einer dreifachen Mutter in Wallenhorst: War es...
Gute Nachricht des Tages: Stadt Osnabrück weitet kostenlosen...
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • ✨ KI-Selbstverpflichtung
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Osnabrück
  • Region Osnabrück
  • Deutschland & die Welt
  • Kultur
  • Sport
  • Meinung & Kolumne
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Osnabrück
  • Region Osnabrück
  • Deutschland & die Welt
  • Kultur
  • Sport
  • Meinung & Kolumne

© (1996) 2014 – 2026 osna.com GmbH
Impressum & Datenschutzerklärung.

Startseite Deutschland & die WeltWas ist ein Eigenbeleg?
Deutschland & die Welt

Was ist ein Eigenbeleg?

von Redaktion Hasepost 20. September 2022
von Redaktion Hasepost 20. September 2022
Symbolbild Buchhaltung
8

In Betrieben muss für jedes Rechtsgeschäft ein Beleg ausgestellt werden. Dieser kann als Rechnung oder Quittung bezeichnet werden. Die Notwendigkeit dieser kann auf das Rechnungswesen bzw. das Steuerrecht zurückgeführt werden. So gilt in diesen Bereichen, dass es keine Buchung ohne einen etwaigen Beleg geben kann. Die Rechnungen und Quittungen sorgen für Nachvollziehbarkeit der betrieblichen Geschäftsvorgänge. Sollte in einem Fall nun ein solcher Nachweis fehlen, muss dem Finanzamt ersatzweise ein Ersatz vorgelegt werden. Der Eigenbeleg ist damit ein Ersatzbeleg. Damit ist er gewissermaßen eine Notlösung. Er kann auch als interner Beleg bezeichnet werden. Den Gegensatz zu diesem bildet der Fremdbeleg.

Was ist ein Fremdbeleg?

Auch ein Fremdbeleg dient als Nachweis für einen Geschäftsvorfall. Dieser wird für Belege verwendet, welche von Dritten ausgestellt werden und von außen stammen. Beispiele für Fremdbelege sind Lieferscheine, Kassenzettel, Eingangsrechnungen oder Kontoauszüge. Solche Belege müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden.

Der notwendige Inhalt

Hierbei ist zunächst anzumerken, dass ein solcher Beleg an keine Formvorschriften gebunden ist. Es wird allein auf das Vorliegen des Mindestinhalts geachtet. Damit ein Eigenbeleg also akzeptiert werden kann, muss er einen bestimmten Inhalt aufweisen. So ist zunächst der Zahlungsempfänger und dessen Anschrift anzugeben. Außerdem ist die Art der Aufwendung und deren Datum anzuführen. Hierbei kann beispielsweise auf einen anderen Beleg verwiesen werden. Schließlich sollten Kosten und der Grund für den Beleg genannt werden. Die Kosten können sowohl in Form eines Stückpreises als auch als Gesamtpreis angegeben werden. Nicht vergessen werden darf hierbei auch die Umsatzsteuer. Bezüglich der Preishöhe ist es sinnvoll eine Preisliste anzugeben bzw. anzuheften, um die Ausgabe auch nachweisen zu können. Als Grund kann etwa ein Verlust oder auch Diebstahl angegeben werden. Außerdem ist ein Feld für eine Unterschrift vorgesehen. Diese ist händisch zu erfolgen.

Welche Art von Geschäft kommt in Betracht?

Wie sich bereits am Inhalt eines Eigenbelegs erkennen lässt, ist dieser vielseitig einsetzbar. So wird er als Nachweis für etwaige Privatentnahmen und -einlagen verwendet. Auch Lohnlisten oder Gehaltsabrechnungen können auf diese Weise erfasst werden. Schließlich dient er als Beleg für Umbuchungen, Materialentnahmen oder als Durchschrift für Lieferscheine. Einige Zahlungen bzw. Einnahmen im Betrieb werden typischerweise nicht schriftlich erfasst. Hierzu zählen beispielsweise Trinkgelder oder Telefonzellen. Diese Ein- bzw. Ausgaben sind auf einem Eigenbeleg zu erfassen.

Vorsteuerabzug

Besonders hervorzuheben ist der Lohnsteuerabzug. So kann bei Eigenbelegen vor dem Finanzamt keine Lohnsteuer geltend gemacht werden. Das kann darauf zurückgeführt werden, dass ein solcher nicht die Voraussetzungen für einen etwaigen Abzug der Lohnsteuer erfüllt. Grund dafür ist, dass auf dem Eigenbeleg nicht ersichtlich ist, wer Zahlungsempfänger ist. Auf Rechnungen kann hingegen die Information entnommen werden, ob ein Kleinunternehmer oder eine Privatperson Empfänger ist.

Abgabe beim Finanzamt

Wie bereits erwähnt, ist der Eigenbeleg unter anderem für das Finanzamt auszustellen. Für dieses spielt aber nicht nur die Erfüllung des Inhalts eine Rolle. So muss die Betriebsausgabe auch nachvollziehbar sein. Weiterhin wird von den Beamten überprüft, ob es sich bei der Ausgabe tatsächlich um einen Geschäftsvorfall handelt. Ansonsten kann der Betrag nicht abgesetzt werden.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass eine Höchstgrenze von 150 Euro nicht überschritten werden darf. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass der Beleg inhaltlich nur über Minimalvorgaben verfügt, weshalb höher Beträge nicht akzeptiert werden können.

Aufbewahrung

Ebenso wie Fremdbelege müssen Eigenbelege für einen gewissen Zeitraum aufbewahrt werden. Diese Frist beträgt ebenfalls zehn Jahre. Dies ist für etwaige Nachkontrollen durch das Finanzamt erforderlich.

 

0 Kommentare 0 FacebookTwitterPinterestEmail
Redaktion Hasepost

Dieser Artikel entstand innerhalb der Redaktion und ist deshalb keinem Redakteur direkt zuzuordnen. Sofern externes Material genutzt wurde (bspw. aus Pressemeldungen oder von Dritten), finden Sie eine Quellenangabe unterhalb des Artikels.

vorheriger Artikel
Was bei einer Baufinanzierung wichtig ist
nächster Artikel
Sneak-Test: Lohnt sich „Mona Lisa and The Blood Moon“?

das könnte Sie auch interessieren

Gewaltkriminalität an Bahnhöfen steigt – Ausländer überrepräsentiert

15. Februar 2026

Armutsrisiko für Alleinerziehende und Singles in Deutschland steigt

15. Februar 2026

Dynamo Dresden verspielt Führung: Später Elversberg-Sieg in Zweiter...

14. Februar 2026

Deutschlands Außenminister: Mord an Nawalny war staatlich gesteuert

14. Februar 2026

Deutsches Skeleton-Duo gewinnt Silber und Bronze hinter Flock

14. Februar 2026

Stuttgart besiegt Köln 3:1 nach turbulentem Bundesliga-Schlussakt

14. Februar 2026

Aktuelle Lottozahlen 6 aus 49 und Gewinnspiele gezogen

14. Februar 2026

Kane-Doppelpack: Bayern siegt souverän 3:0 in Bremen

14. Februar 2026

Reiche fordert gelockerten Kündigungsschutz für besserverdienende Arbeitnehmer

14. Februar 2026

SPD zweifelt nach Rubio-Auftritt an besserem transatlantischem Verhältnis

14. Februar 2026


Aktuelle Artikel

  • Gewaltkriminalität an Bahnhöfen steigt – Ausländer überrepräsentiert

    15. Februar 2026
  • Armutsrisiko für Alleinerziehende und Singles in Deutschland steigt

    15. Februar 2026
  • Dynamo Dresden verspielt Führung: Später Elversberg-Sieg in Zweiter Liga

    14. Februar 2026
  • Deutschlands Außenminister: Mord an Nawalny war staatlich gesteuert

    14. Februar 2026
  • Deutsches Skeleton-Duo gewinnt Silber und Bronze hinter Flock

    14. Februar 2026


Impressum

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram

© (1996) 2014 – 2026 osna.com GmbH   ·   Impressum & Datenschutzerklärung   ·   Made with ♡ in Osnabrück.   ·  Unsere Partnerportale:
OSNA.dating Partnersuche   ·   Hilfethemen für die US Einreise mit dem ESTA.  ·   www.kfz-versicherung-trotz-schufa.com  


zurück nach oben
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Home3 demos
  • Politics
  • Economy
  • Sport
  • Culture
  • Technology
  • Region Osnabrück+ Kreis ST
  • Seite 3