# Warum die Osnabrücker SPD meint, ein Werbeverbot von Hausbewohnern ignorieren zu dürfen Datum: 15.07.2026 10:18 Kategorie: Aktuell URL: https://hasepost.de/warum-osnabrueck-spd-werbeverbot-von-hausbewohner-ignorieren-732621/ --- „Keine Werbung“ steht am Briefkasten – doch die Wahlwerbung der SPD und anderer Parteien und Gruppierungen, die kurz vor der Kommunalwahl im September aktiv werden, liegt trotzdem direkt vor der Wohnungstür und landet häufig auf direktem Weg im Altpapier. Was für die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Fritz-Berend-Straße wie eine bewusste Umgehung ihres deutlich erklärten Willens aussieht, bezeichnet der Wahlkampfleiter der Osnabrücker SPD als harmlose „Besuchserinnerung in Flyerform“. Der Wahlkampf für die Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl am 13. September 2026 nimmt in Osnabrück Fahrt auf. Dabei setzt die SPD nicht nur auf Plakate und Informationsstände, sondern auch auf den sogenannten Haustürwahlkampf. Kandidaten klingeln direkt bei den Bürgern, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen. In einem Mehrfamilienhaus an der Fritz-Berend-Straße in Eversburg – und vermutlich nicht nur da – gingen der SPD-Oberbürgermeisterkandidat Robert Alferink und der örtliche Kandidat Heiko Panzer am Abend des 7. Juli allerdings noch einen Schritt weiter: Sie gelangten in den nicht öffentlich zugänglichen Hausflur und bis vor die einzelnen Wohnungstüren. Weil an zahlreichen Wohnungen niemand öffnete, wurden dort jeweils Flyer abgestellt – obwohl gleich an mehreren Briefkasten ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass keine Werbung erwünscht ist. ## SPD: Flyer war keine Werbung, sondern eine „Besuchserinnerung“ Die HASEPOST wollte von der SPD Osnabrück wissen, wie sie diese Form der Verteilung rechtfertigt. Die Antwort von Wahlkampfleiter Daniel Becker: „Der Haustürwahlkampf ist ein wichtiger Teil der persönlichen Ansprache der Wählerinnen und Wähler. Werden Bürgerinnen und Bürger nicht angetroffen, hinterlassen wir eine Info – hier in Form eines Flyers.“ Dass damit ein ausdrückliches Werbeverbot umgangen worden sein könnte, weist die SPD zurück. Becker erklärt: „Das Klingeln an Wohnungstüren ist keine Umgehung eines Werbeverbots. Das Hinterlassen einer Nachricht ebenfalls nicht.“ Aus Wahlwerbung wird in der sprachlichen Auslegung der SPD damit zunächst eine „Info“, anschließend eine „Nachricht“ und schließlich eine „Besuchserinnerung“. Dass das bedruckte Papier für den SPD-Oberbürgermeisterkandidaten und einen Kandidaten für den Stadtrat wirbt, scheint bei dieser Definition keine entscheidende Rolle zu spielen. ### „Keine Werbung“ gilt grundsätzlich auch für Parteien Juristisch ist diese Einordnung zumindest gewagt. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich bereits 2002 mit der Frage, ob politische Parteien Wahlwerbung in Briefkästen einwerfen dürfen, die mit dem Hinweis „Keine Werbung einwerfen“ versehen sind. Gegenstand des Verfahrens war die gerichtliche Verpflichtung einer Partei, den Einwurf ihrer Flugblätter in einen entsprechend gekennzeichneten Briefkasten zu unterlassen. Die Verfassungsbeschwerde der Partei wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Auch politische Parteien müssen damit grundsätzlich den erkennbar erklärten Willen eines Bewohners respektieren. Im konkreten Fall an der Fritz-Berend-Straße wurden Flyer allerdings gerade nicht in den Briefkasten gesteckt. Stattdessen gelangten die Wahlkämpfer bis vor die Wohnungstür und stellten sie dort ab. Ob sich das Werbeverbot am Briefkasten rechtlich ohne Weiteres auf jede Ablage vor der Wohnungstür erstreckt, ist für genau diese Konstellation nicht höchstrichterlich geklärt. Vieles spricht jedoch dafür, dass ein klar erkennbarer Werbewiderspruch nicht dadurch gegenstandslos wird, dass das Werbematerial einfach einige Meter weitergetragen und vor der Wohnung abgelegt wird. Folgt man dieser Logik, tut sich ein ganz neuer Weg auf Werbung zu verteilen. In Zukunft flitzen dann auch Verteiler von Pizza- und Versicherungswerbung durch Hausflure, so wie es die SPD vormacht? ### Offene Haustür ist keine Einladung an Parteien im Hausflur frei zu walten Auch der Zugang zum Mehrfamilienhaus wirft Fragen auf. Durch eine offenstehende Haustür wird ein Hausflur nicht zu einen öffentlichen Raum, in dem sich zweilichtige Gestalten oder ehrenwerte Kommunalpolitiker nach Lust und Laune tummeln dürfen. Das Hausrecht gilt auch dann, wenn eine Tür vorübergehend offensteht oder sich ein Wahlkämpfer mit einem dazu berechtigten Bewohner ins Gebäude schleichen kann. Nicht jedes unangekündigte Klingeln eines Politikers direkt an der Haustür auf der Etage – und nicht vor der eigentlichen Haustür – erfüllt automatisch den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Entscheidend sind die konkreten Umstände und der erkennbare Wille der Bewohner beziehungsweise des Eigentümers. Eine allgemeine Erlaubnis für Parteien, durch offene Haustüren zu gehen und sämtliche Wohnungen direkt und ohne Ankündigung über die Sprechanlage aufzusuchen, gibt es nicht. Das früher weit verbreitete Schild „Bettler und Hausierer haben hier Hausverbot“ dürfte hier juristische Klarheit schaffen – wenn sich die um die Wahlstimme bettelnden Feierabendpolitiker denn angesprochen fühlen. ### SPD gibt zu: Werbeverbot am Briefkasten wurde von Alferink und Panzer missachtet Die SPD beantwortete im konkreten Fall die Frage, ob die Kandidaten Alferink und Panzer die Flyer persönlich abgelegt hatten, ohne den Zugang zum Haus näher zu erklären: „Herr Alferink und Herr Panzer haben an Ihrer Wohnungstür geklingelt. Da niemand vor Ort war, haben Sie eine Besuchserinnerung in Flyerform mit dem Angebot des Austauschs an Ihrer Wohnungstür hinterlassen. Ein Einwurf in Ihren Briefkasten erfolgte nicht.“ Auf künftige Beschwerden will die Partei individuell reagieren. „Wir nehmen alle Beschwerden ernst und sprechen bei Problemen individuell mit den Beschwerdeführern, insbesondere um eine Wiederholung von eventuellen Fehlern zu vermeiden“, so Becker. ### Keine Antwort auf Nachfrage nach juristischer Begründung Ob im Fall an der Fritz-Berend-Straße aus Sicht der SPD ein Fehlverhalten entsprechend interner Regeln vorlag, lässt die SPD offen. Denn gleichzeitig beharrt die Partei darauf, dass weder das Klingeln noch das Hinterlassen des Flyers eine Umgehung des deutlich am Briefkasten zum Ausdruck gebrachten Werbeverbots gewesen sei. Die HASEPOST fragte daraufhin ausdrücklich nach, worauf die SPD ihre rechtliche Einschätzung stützt. Schweigen. Auf diese Nachfrage antwortete der SPD-Wahlkampfleiter nicht. So bleibt eine bemerkenswerte Wahlkampflogik im Raum: Wo Werbung ausdrücklich nicht erwünscht ist, wird sie nicht eingeworfen. Sie wird von den Kandidaten – ohne über die zentrale Klingelanlage und die Sprechanlage zum Betreten des Hausflurs eingeladen zu werden – durch das Treppenhaus getragen, vor die Wohnungstür gestellt und anschließend zur persönlichen Nachricht erklärt. Eine juristische Begründung dafür lieferte die SPD Osnabrück trotz ausdrücklicher Nachfrage nicht. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück