Nach einer Korrektur des vorläufigen Wahlergebnisses der sächsischen Landtagswahl durch den Landeswahlleiter, verliert die AfD eine entscheidende Sperrminorität. Ausgelöst wurde die Korrektur durch einen Softwarefehler, der zur Veröffentlichung einer falschen Sitzzuteilung führte.
Softwarefehler beeinflusst Wahlergebnisse
Die sächsische Landeswahlleitung gab am Montagvormittag bekannt, dass aufgrund eines Softwarefehlers eine Fehlinformation zur Sitzzuteilung nach der Landtagswahl veröffentlicht wurde. Dieser Fehler führte zu erheblichen Änderungen im vorläufigen Wahlergebnis, insbesondere für die AfD.
Die neue Sitzverteilung
Gemäß den nunmehr korrigierten Stimmenergebnissen haben die Grünen und die SPD jeweils einen Sitz mehr erlangt, während die CDU und die AfD einen Sitz weniger erhielten. Folglich ergibt sich eine Verteilung von 41 Sitzen für die CDU und 40 Sitzen für die AfD. Die SPD stellt nun zehn Abgeordnete, die Grünen sieben. Bei BSW (15 Sitze), Linken (sechs Sitze) und Freien Wählern (ein Sitz) ergibt sich keine Veränderung.
Verlust der Sperrminorität für die AfD
Für die AfD hat die Korrektur des Ergebnisses gravierende Folgen. Sie verfehlt nun die erforderliche Sperrminorität im Landtag. Damit ist eine Blockade von Landesgesetzen, für welche eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten notwendig ist, nicht mehr möglich. Dies betrifft auch die Wahl von Verfassungsrichtern.
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