Sahra Wagenknecht, BSW-Chefin, äußert sich kritisch zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition, kurz bevor das Bundesverfassungsgericht am Dienstag sein Urteil fällt. Sie hinterfragt die zukünftige Relevanz von Direktmandaten und erwartet, dass das Gericht Teile der Reform beanstanden könnte.
Äußerungen von Sahra Wagenknecht
Die Chefin der BSW, Sahra Wagenknecht, hat vor dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition scharf kritisiert. In einem Interview mit der “Rheinischen Post” erklärte sie: “Das Anliegen der Wahlrechtsreform, die ständige Vergrößerung und damit auch Verteuerung des Bundestages einzudämmen, war sinnvoll”. Sie fügte jedoch hinzu: “Dass allerdings in Zukunft auch Kandidaten, die ihr Direktmandat gewinnen, teilweise nicht mehr in den Bundestag einziehen sollen, ist in meinen Augen kaum haltbar. Insofern bin ich gespannt, ob sich die Ampel hier ihre nächste Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht abholt.”
Potentielle Gerichtsentscheidung und umstrittene Reformbestandteile
Es wird innerhalb der Ampel-Koalition als möglich betrachtet, dass das Gericht zumindest Teile des Gesetzes beanstandet. Ein besonders umstrittener Punkt in der Reform ist der Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Diese Klausel besagt, dass eine Partei auch unterhalb der 5-Prozent-Hürde in den Bundestag einziehen kann, sofern sie drei Direktmandate gewinnt. Sowohl die Linkspartei als auch die CSU sehen den Wegfall der Klausel als existenzielle Bedrohung.
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