Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens veröffentlichte am Dienstag, denkbar knapp vor dem Monatswechsel, die Verordnung für ein landesweites Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt). Die Verordnung trat damit am 1. April 2026 in Kraft.
Waffenverbot ab sofort in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Niedersachsen
Zukünftig ist das sogenannte „zugriffsbereite Führen“ von Waffen und Messern jeglicher Art in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs verboten. Zu diesen Verkehrsmitteln zählen Eisenbahnen des Nahverkehrs, wie RE, RB und S-Bahnen, Stadt- und Straßenbahnen, Kraftfahrzeuge im Linienverkehr, wie Busse, Ruftaxis usw. sowie Schiffe im Fährverkehr. Weiterhin gilt das Verbot in allen seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere Gebäude und Haltepunkte, einschließlich der Bahnsteige und Unterführungen.
Messer für das Schälen von Äpfeln sind nicht verboten
Weiterhin zulässig ist die Mitnahme der vorgenannten Gegenstände, wenn diese nicht zugriffsbereit mitgeführt werden. Auch die Verwendung von Messern für einen allgemein anerkannten Zweck, wie z.B. das Apfelschälen mit einem Taschen- oder Obstmesser im Zug, ist weiterhin erlaubt. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmen von dem Verbot vorgesehen. Mit dieser Verordnung nach dem Waffengesetz haben die zuständigen Behörden erheblich größere Sanktionsmöglichkeiten. So ist nach Angaben des Innenministeriums die anlasslose Kontrolle von Personen und Sachen möglich, Gegenstände können sichergestellt und Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.
Hohe Anzahl von Messerattacken in Niedersachsen
Ministerin Behrens erklärt: „Um die nach wie vor deutlich zu hohe Zahl der Messerangriffe in Niedersachsen zu senken, braucht es einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Mit dem Waffen- und Messerverbot im ÖPNV senden wir das klare Signal: Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen! Außerdem stärken wir die Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Sicherheits- und Ordnungsbehörden. Wenn Messer und andere Waffen bei Kontrollen aufgefunden werden, können diese nun konsequent eingezogen und aus dem Verkehr gezogen werden. Darüber hinaus wird die Polizei auch weiterhin repressiv mit aller Konsequenz gegen Messerangreifer vorgehen.“ Einen umfangreichen Katalog mit Fragen und Antworten zum Thema Waffen- und Messerverbot im ÖPNV gibt es direkt auf einer Webseite der Landesregierung.
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