# Verwaltungsgericht: AfD bleibt Verdachtsfall, keine gesichert extremistische Partei Datum: 26.02.2026 21:32 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/verwaltungsgericht-afd-bleibt-verdachtsfall-keine-gesichert-extremistische-partei-686077/ --- Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz begrüßt. Das Gericht untersagte der Behörde, die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen, sieht aber weiterhin starke Verdachtsmomente verfassungsfeindlicher Tendenzen. ## Baumann sieht Einschätzung des Gerichts als Bestätigung Bernd Baumann In seiner Einschätzung der öffentlichen Debatte über die AfD wurde Baumann deutlich. "Dieses ganze verfassungsfeindliche Gerede ist doch Unsinn. Wir haben Grundpositionen, die die CDU auch hatte, als sie noch bei Trost war. Und unsere ganzen Themen und Forderungen, weswegen die CDU mal eine Brandmauer errichtet hat, also Migrationsrückweisung an der Grenze, Staatsbürgerschaft, die ganzen Sachen hat sie selber übernommen", sagte er dem TV-Sender "Welt". Weiter erklärte Baumann: "Das ist ein ganzer dummer Popanz von Altparteien, die abgewählt werden. Und jetzt ist es nochmal klargestellt", so Baumann gegenüber "Welt". ### Gericht sieht Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen Das Verwaltungsgericht Köln stellte am Donnerstag fest, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand im Eilverfahren prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass "ihrem Gesamtbild nach" eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. ### Starker Verdacht bleibt bestehen Zugleich zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die AfD bestehe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Die Partei vertrete "teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren dauert an. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück