Das Bundesverteidigungsministerium bezeichnet das geplante Verbot von Cannabis in militärischen Bereichen als „angemessen und zwingend notwendig“.
Cannabisverbot in militärischen Bereichen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In einer Stellungnahme betonte das Bundesverteidigungsministerium die Wichtigkeit des geplanten Verbots von Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis in militärischen Bereichen der Bundeswehr. „Soldaten, die während des Dienstes unter dem Einfluss berauschender Substanzen stehen, bieten aufgrund der Gefahr psychischer und motorischer Ausfallerscheinungen keine Gewähr dafür, ihren Dienst pflichtgemäß, also unter anderem unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, zu versehen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).
Vorgesetzte könnten zudem gegenüber Soldaten der Bundeswehr „aufgrund des Soldatengesetzes aus dienstlichen Gründen in die Freizeit hineinwirkende Beschränkungen zum Cannabiskonsum anordnen“. Entsprechende Befugnisse würden auch für den Genuss alkoholhaltiger Getränke und anderer berauschender Substanzen gelten, so das Verteidigungsministerium.
Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht ein Verbot von Cannabis in militärischen Einrichtungen wie etwa Kasernen vor.
Unterstützung aus der SPD
Aus der SPD-Fraktion kam Zustimmung zu den Beschränkungen des Cannabis-Konsums mit Blick auf Sicherheitsbehörden wie Militär und Polizei. „Eine Legalisierung von Cannabis muss zwingend mit klaren Regeln für die Beschäftigten von Sicherheitsbehörden einhergehen“, sagte der Innenexperte der SPD, Sebastian Fiedler, den Funke-Zeitungen.
Kritik am Gesetz
Fiedler übte gleichzeitig scharfe Kritik am Vorgehen der Bundesregierung bei der Legalisierung von Cannabis. „Es liegt ein Gesetz vor, dessen Auswirkungen und Gefahren wir in vielen Bereichen nicht genau genug kennen. Deshalb hat es aus meiner Sicht nur Sinn, zuerst Modellprojekte einer Legalisierung von Cannabis in einzelnen Städten zu testen und zu evaluieren. Und dann ein Gesetz zu schreiben“, sagte Fiedler.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte den Gesetzentwurf. „Neben vielen andere berechtigten Kritikpunkten wie Belastung, Kontrollen und Verkehrssicherheit wird nirgendwo ein Zusammenhang zwischen individuellem Cannabis-Konsum und polizeilicher Aufgabenerfüllung deutlich“, sagte der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke. Die GdP forderte, dass nun die Abgeordneten im Bundestag „dem Gesetz Praxistauglichkeit“ verleihen sollten.