# Verschonungsregeln ade – 5-Millionen-Grenze als Liquiditätsfalle Datum: 23.04.2026 00:28 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/verschonungsregeln-ade-5-millionen-grenze-als-liquiditaetsfalle-706141/ --- Die geplante Erbschaftsteuerreform verändert die Unternehmensnachfolge für mittelständische Familienbetriebe grundlegend. Differenzierende Verschonungsregelungen sollen durch einen pauschalen Freibetrag von fünf Millionen Euro ersetzt werden. Vermögenswerte, die darüber liegen, werden vollumfänglich steuerpflichtig. Für viele Firmen des Mittelstands bedeutet dies zusätzliche Steuerlasten im sechsstelligen Bereich, fällig innerhalb weniger Monate. Das Kernproblem hierbei liegt in der Zahlungsfähigkeit, da die Aktiva in der Regel überwiegend gebundenes Betriebsvermögen wie Maschinen, Immobilien oder Lagerbestände umfassen. Liquidität steht oft nicht in entsprechender Höhe zur Verfügung, sodass es bei einer Nachfolgeregelung zu einer finanziellen Zwickmühle kommen kann. Von Verschonung zu Pauschalierung: Was sich konkret ändert Bisher ermöglichten komplexe Verschonungsregelungen, dass zwischen 85 und 100 Prozent des Betriebsvermögens bei Fortführung des Unternehmens und Einhaltung der Lohnsummenregelung steuerfrei übergeben werden konnten. Die Logik dahinter: Wer den Betrieb weiterführt, Arbeitsplätze erhält und investiert, sollte nicht durch eine zusätzliche Steuerlast in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Mit der geplanten künftigen Neuregelung fällt diese Differenzierung weg. Es soll ein pauschaler Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten – darüber hinaus wird der volle Steuersatz fällig. Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht die Dimensionen: Bei einem Betriebsvermögen von acht Millionen Euro bleiben drei Millionen abgabepflichtig. Der aktuelle Steuersatz von 19 Prozent ergibt eine Belastung von etwa 570.000 Euro. Oliver A. Schneider, geschäftsführender Gesellschafter der Scottsdale GmbH und Experte in Sachen Unternehmensnachfolge, erklärt das zentrale Problem: „Firmenvermögen ist kein frei verfügbares Vermögen. Es existiert nicht als liquide Reserve, sondern als produktive Substanz.“ Wohin die aktuell laufenden Diskussionen führen, ist derzeit noch nicht absehbar. Fakt ist, dass ein Inkrafttreten der Novellierung in 2026 die Planbarkeit von Nachfolgeprozessen erheblich erschweren würde. Betroffenheit bei tausenden Familienunternehmen Besonders kritisch betroffen sind substanzstarke Familienbetriebe. Fabriken mit hohem Anlagevermögen, Unternehmen mit eigenen Immobilien sowie Firmen mit 20 bis 150 Beschäftigten überschreiten die Fünf-Millionen-Grenze häufig allein durch gebundene Werte. Insofern treffen die geplanten Änderungen vorwiegend den klassischen Mittelstand. Laut IHK stehen in der Region in den kommenden fünf Jahren Zehntausende Nachfolgen an. Die Dimension ist entsprechend beträchtlich, auch vor dem Hintergrund der Vielzahl traditioneller Industriebetriebe mit hohem Anlagevermögen, die sich an bestimmten Orten konzentriert haben. Liquiditätsengpässe während der Übergabephase können strategische Entscheidungen stark belasten, obwohl diese Unternehmen Arbeitsplätze schaffen und die lokalen Wirtschaftsstrukturen sichern. Drei Problemfelder: Wie die Liquiditätsfalle wirkt Nachfolgeprozesse sind meist kritische Phasen. Strategische Neuausrichtungen, Investitionen und die Übergabe von Verantwortung erfordern einerseits absolute Konzentration. Zusätzliche Steuerlasten von mehreren hunderttausend Euro binden andererseits nun Kapital, das für operative oder taktische Entscheidungen benötigt würde und erhöhen mithin das Risiko von Fehlern im Ablauf. Durch eine plötzliche und hohe Liquiditätsbelastung wird dieser sensible Vorgang überlagert und erzwingt Aufmerksamkeit, die an anderer Stelle dringend vonnöten ist. Die Finanzierung der zusätzlichen Lasten kann eine erhebliche Herausforderung darstellen, letztlich müssen die Mittel irgendwo herkommen. Zwar gibt es verschiedene Wege, jedoch schwächen sie allesamt das Unternehmen. Kredite bedeuten zusätzliche Zinslasten, Gewinnentnahmen reduzieren Investitionsspielraum und ein Teilverkauf lässt die Eigenkapitalbasis schrumpfen. Jede dieser Optionen bindet Liquidität und vermindert dadurch die Flexibilität der ohnehin anspruchsvollen Phase der Nachfolgelösung. Des Weiteren entwickeln mehrere und parallel existente Hürden eine kumulative Wirkung. Zahlreiche Betriebe stehen vor massiven Transformationsaufgaben: Themen wie Digitalisierung, Fachkräftemangel und Energiewende erfordern Investitionen, während Liquidität für Abgaben an den Fiskus gebunden wird. Oliver A. Schneider bringt es in diesem Kontext auf den Punkt: „Die steuerliche Belastung trifft damit nicht die vorhandene Liquidität, sondern die zukünftige Handlungsfähigkeit.“ Firmen stehen vor der Schwierigkeit, diese Belastungen zu managen, ohne dass Wachstum oder Stabilität darunter leiden. Politische Logik versus betriebswirtschaftliche Realität Hinter dem derzeitigen Vorhaben steht politische Denkart. Die Reformüberlegungen zielen auf Transparenz und Gleichbehandlung, was grundsätzlich vernünftig klingt. Betriebswirtschaftlich bestehen jedoch klare Unterschiede zwischen produktiven und konsumtiven Vermögen. Ein Unternehmenswert von acht Millionen Euro spiegelt sich nicht auf dem Geschäftskonto wider. Die Mittel liegen in Maschinen, Immobilien oder Patenten, welche nicht einfach liquidiert werden können. Frühere Verschonungsregelungen waren zwar komplex, allerdings auch funktional. Sie knüpften an Fortführung, Beschäftigung und Kapitalanlagen an und orientierten sich anhand abstrakter Wertgrößen von gebundener Substanz – dem Herz jedes Produktionsunternehmens. Daher warnt Oliver A. Schneider eindringlich: „Ein pauschaler Freibetrag kann diese Funktion nicht abbilden. Er schafft Klarheit auf dem Papier, aber Unsicherheit in der Realität der Unternehmen.“ Auf der Hand liegt, dass die vermeintliche Vereinfachung lediglich neue Komplexität in der betriebswirtschaftlichen Praxis hervorbringt. Warum Differenzierung notwendig bleibt Die eigentliche Frage lautet nun: Ist die Neuregelung in dieser Form richtig? Entscheidend zur Beantwortung ist die Finanzierungsquelle solcher steuerlichen Belastungen. Ein pauschaler Betrag kann produktives Vermögen nicht abbilden. Der Mittelstand lebt grundsätzlich von Kontinuität. Gerade diesen Umstand sollte das Steuerrecht unterstützen und nicht kontraproduktiv zusätzliche Hürden für Unternehmen im Generationswechsel schaffen. Schneider fasst das Kernproblem zusammen: „Es geht nicht darum, wie hoch ein Freibetrag ist, sondern woraus Steuern finanziert werden müssen: aus laufender Wertschöpfung oder aus der Substanz.“ Eine ordnungspolitische Perspektive würde anerkennen, dass produktives Vermögen anderen Gesetzmäßigkeiten folgt als konsumtives. Es muss nachvollzogen werden können, dass Unternehmensnachfolge nicht nur ein privater Vorgang ist, sondern Beschäftigung, Ausbildung und regionale Wirtschaftsstrukturen sichert. Drei Erkenntnisse bleiben festzuhalten Die Fünf-Millionen-Grenze trifft den Mittelstand hart. Exakt dort, wo Substanz gebunden ist, nicht wo Liquidität verfügbar wäre. Viele Betriebe stehen infolge der möglichen Anpassung der Gesetzeslage vor neuen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen. Potenzielle Liquiditätsabflüsse in der Nachfolgephase reduzieren die strategische Handlungsfähigkeit. Eine Steuerreform, die nicht zwischen gebundenem und verfügbarem Vermögen unterscheidet, bremst gerade an dem Punkt, wo sie unterstützend fördern sollte – nämlich während der Nachfolgelösung. Ohne diese Differenzierung wird Steuerrecht zum Hemmschuh statt zum Begleiter von Kontinuität im Mittelstand. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück