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Verschiebung der Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt für Rückschlag

Das Selbstbestimmungsgesetz, ein Schlüsselprojekt der Ampelkoalition, erleidet einen weiteren Rückschlag. Die geplanten Anhörungen und erste Lesung werden wohl verschoben, aber das Inkrafttreten bis zum 1. November 2024 scheint noch realisierbar zu sein.

Verschiebung von Anhörung und erster Lesung

Laut Berichten des Nachrichtenportals T-Online, die auf Angaben aus Koalitionskreisen basieren, wird die geplante öffentliche Anhörung im Familienausschuss zum Gesetzentwurf nicht wie ursprünglich geplant am 13. November 2023 stattfinden. Darüber hinaus muss auch die ursprünglich für die gleiche Woche angesetzte erste Lesung verschoben werden.

FDP als Grund für die Verschiebung

T-Online berichtet, dass der Grund für die Verschiebung der Anhörung im Familienausschuss bei der FDP (Freie Demokratische Partei) liegt. Die Partei scheint internen Klärungsbedarf zu dem Gesetzesentwurf zu haben. Der Beschluss über die Verschiebung der Anhörung und die Umladung der Experten soll den betroffenen Verbänden jedoch noch am Mittwoch mitgeteilt werden.

Umsetzungsplan trotz Rückschläge möglich

Trotz der Rückschläge sieht die Ampelkoalition die Möglichkeit, das Gesetz noch in diesem Jahr durch alle Lesungen im Bundestag bis zum Beschluss zu bringen, wie Koalitionskreise gegenüber T-Online mitteilten. Das angestrebte Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes bleibt deshalb der 1. November 2024.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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