Die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse durch die Ampel-Regierung hängt laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) von Fortschritten bei anderen Koalitionsvorhaben ab. Buschmann betont die Wichtigkeit der beidseitigen Einhaltung der Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag für ein zügiges Vorankommen.
Verknüpfung der Mietpreisbremse mit anderen Koalitionsvorhaben
Marco Buschmann, Bundesjustizminister und FDP-Politiker, vertritt die Ansicht, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse, welche bis zum 31. Dezember 2025 gilt, an Fortschritte bei anderen Koalitionsvorhaben gebunden ist. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe äußerte er: „Wenn es zügig vorangehen soll, dann müssen sich alle anderen auch in gleichem Tempo an Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag halten.“ Er betonte dabei, dass noch ausreichend Zeit vorhanden sei, ohne dass sich für Menschen etwas zum Nachteil ändere.
Konkrete Gesetzesvorlage bereits vorgelegt
Zudem erinnerte Buschmann daran, dass er bereits einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt habe, der Ermittlern bei der anlassbezogenen Sicherung von Daten helfen würde. Dieser Vorstoß stößt jedoch beim SPD-geführten Innenministerium auf Ablehnung. Buschmann äußerte dazu: „Ich werbe dafür, dass wir gemeinsam konzentriert und zügig die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag abarbeiten.“ Der Bundesjustizminister betont damit die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und des Engagements aller Beteiligten, um die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele zu erreichen.
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