Die durch die Corona-Krise arg gebeutelte Osnabrücker Innenstadt soll am kommenden Sonntag mit einem verkaufsoffenen Sonntag wieder Menschen in den Einzelhandel locken. Aktuell sieht es so aus, als ob diese Pläne durch die Gewerkschaft ver.di verhindert werden können. Allerdings prüfen die Verantwortlichen beim Osnabrück Marketing, ob sich der Shoppingsonntag nicht doch noch durch das Oberverwaltungsgericht retten lässt.
Auch mit Einbeziehung der Gewerkschaft ver.di organisierte die Stadtmarketingtochter „Osnabrück Marketing“ den „Spezial-Markt“, der die Schausteller in die Stadt holte und für den kommenden Sonntag einen zusätzlichen Rahmen zum Sonntags-Shopping bietet. Zusätzlich soll der 300. Geburtstag von Justus Möser einen Anlass bieten, um in die Gute Stube der Stadt zu laden.
Auf der Suche nach einer Möglichkeit um die bei der Gewerkschaft verhassten Sonntagsöffnung zu verhindern, rief die für den Einzelhandel zuständige Gewerkschaft ver.di das Verwaltungsgericht an und errang am Donnerstagnachmittag einen Etappensieg.
Verwaltungsgericht stoppt Sonntagsöffnung – vorerst
Mit Beschluss von Donnerstag hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück dem Eilantrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages am 11. Oktober 2020 in Osnabrück stattgegeben. Damit wurde eine aufschiebende Wirkung der von ver.di zuvor erhobenen Klage gegen die Sonntagsöffnung wiederhergestellt.
Die Verwaltungsrichter bezweifeln, so eine erste Pressemeldung des Verwaltungsgerichts, dass die Schausteller in der City einen Besucherstrom auslösen, der die Zahl der Besucher, die allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen kämen, übersteige.
Die Stadt hatte, um diese nach dem Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetz notwendige Bedingung nachzuweisen, Passantenfrequenzmessungen des vergangenen Wochenendes vorgelegt, an die Schausteller bereits aktiv waren. Die Richter erkannten zwar an, dass es eine Steigerung durch den Spezialmarkt gegeben habe. Diese betrage jedoch weniger als 25.000 Passagen. Da die Zahl der ohne weiteren Anreiz feststellbaren werktäglichen Passagen regelmäßig mehr als 100.000 betrage, müsse die anlassgebende Veranstaltung ein zumindest vergleichbares Besucheraufkommen erwarten lassen, wozu nur eine außergewöhnliche Veranstaltung in der Lage sei. Die Zahl der veranstaltungsbedingten Besucher liege hier nach der allein möglichen groben Schätzung jedoch allenfalls bei einem Viertel der die Innenstadt während der Ladenöffnung Besuchenden. Auch bei einer wertenden Betrachtung unter Berücksichtigung der genehmigten (kürzeren) Öffnungszeiten ergebe sich keine erkennbar höhere Anziehungskraft des Spezialmarktes gegenüber der Verkaufsstellenöffnung. Damit stelle sich der Spezialmarkt als bloßes Begleitprogramm zur Ladenöffnung dar. Auswirkungen des Möserjubiläums auf die Besucherzahl in der Innenstadt seien nicht erhoben worden, weshalb diese Veranstaltung außer Betracht bleibe.
Die Presseabteilung des Verwaltungsgerichts ergänzte noch, dass die Stadt die „pandemiebedingte Betroffenheit des Einzelhandels“ nicht zur Grundlage ihrer Genehmigung gemacht habe und sie deshalb auch von den Richtern nicht berücksichtigt werden könne.
Osnabrück Marketing prüft rechtliche Schritte
In einer ersten Reaktion erklärte Alexander Illenseer aus der MO-Geschäftsleitung gegenüber unserer Redaktion, dass die Urteilsbegründung noch nicht vorliege. Am Freitagvormittag werde man mit Juristen prüfen, wie auf die Entscheidung der Verwaltungsrichter zu reagieren sei. Womöglich werde die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht Klarheit für den Einzelhandel schaffen. Dass es zu der Klage der Gewerkschaft gekommen sei, bedauerte Illenseer insbesondere vor der angespannten Lage in der sich der Einzelhandel und die Innenstadt derzeit befinde.
Kommentar des Redakteurs
Busfahrer, die sich, selbst als die Pandemie bereits deutlich abgeflacht war, nicht gerade mit besonderem Arbeitseifer hervorgetan haben und die auf sie angewiesenen Fahrgäste durch erstaunlich hohe Krankmeldungen buchstäblich im Regen stehen ließen, sowie Mitarbeiter des Einzelhandels, die in den vergangenen Monaten Zeuge wurden wie der Onlinehandel in Rekordzeit Marktanteile und neue Zielgruppen eroberte, werden aktuell von der Gewerkschaft ver.di in den Streik geschickt bzw. vorgeschoben um die Sonntagsöffnung zu verhindern.
Ja geht’s denn noch? Merken die Gewerkschaft-Genossen eigentlich nicht, dass sie den Ast absägen, auf dem ihre Mitglieder sitzen?
Kein Zweifel, die (wahren) Helden der Pandemie, vor allem in den Pflegeberufen und bei der Polizei, aber auch an den Supermarktkassen, die von März bis Ende Mai im Dauereinsatz waren und dabei ihre Gesundheit riskiert haben, brauchen mehr als nur Beifall, sondern auch schlicht mehr Anerkennung durch bessere Bezahlung.
Warum die Dienstleistungsgewerkschaft aber Verkaufspersonal außerhalb der Supermärkte und Mitarbeiter des ÖPNV, deren Jobs durch Corona und die folgende Kauf- und Busfahrverweigerung allesamt gefährdet sind, in den Streik führt bzw. für sie eine Sonntagsöffnung verhindert, sorry, das kann ich nicht verstehen!
Amazon nimmt auch Sonntags Bestellungen entgegen und kommende Woche ist PrimeDay….
Danke ver.di!