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Verfassungsschutzpräsident verteidigt Behörde gegen Kritik in Gastbeitrag

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang verteidigt in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) gegen Kritik und stellt klar, dass Meinungsfreiheit Grenzen hat und verfassungsschutzrechtlich relevante Äußerungen auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen von Belang sein können. Dieser Beitrag kommt, nachdem Hans-Georg Maaßen, Haldenwangs Vorgänger als BfV-Präsident und Parteivorsitzender der Werteunion, gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt hat.

Meinungsfreiheit hat Grenzen

Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, wehrt sich gegen Vorwürfe, seine Behörde würde als „Gesinnungspolizei“ oder „Regierungsschutz“ agieren. „Um eines unmissverständlich klarzustellen: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit – und das ist gut so“, schreibt Haldenwang. „Aber dennoch: Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen.“ Die äußersten Grenzen ziehe das Strafrecht. „Jedoch auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität können Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein.“

Verfassungsschutzrechtliche Relevanz

Verfassungsschutzrechtliche Relevanz hänge nicht davon ab, ob Äußerungen strafbar oder illegal seien. Die Behörden könnten schon an Inhalte von Meinungsäußerungen anknüpfen, wenn „diese etwa Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen“.

Meinungsfreiheit kein Freibrief

Hans-Georg Maaßen, der Vorgänger von Haldenwang, hatte jüngst eine Klage gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz angekündigt und der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgeworfen, den Verfassungsschutz „zur Beobachtung von Regierungsgegnern“ einzusetzen. Haldenwang geht nicht direkt auf Maaßen ein, betont jedoch, dass die Meinungsfreiheit kein Freibrief sei, sich der verfassungsschutzrechtlichen Beobachtung und Bewertung zu entziehen, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte etwa für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen vorliegen“.

Angriff auf die Demokratie

Wenn Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung attackiert würden, könnte dies ein Beleg für verfassungsschutzrechtlich relevante Bestrebungen darstellen.

Präsenz in den Medien

Haldenwang wehrt sich auch gegen den Vorwurf, das BfV sei zu präsent in den Medien. Das Aufklären der Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen und Gefahren für die Demokratie sei ein wesentlicher Teil des gesetzlichen Auftrags. „In der Nachkriegsgeschichte war die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr wie heute“, so Haldenwang.

Politische Neutralität

Bezüglich der Forderungen nach politischer Neutralität des BfV stellt Haldenwang klar: „Wir sind politisch neutral, aber nicht gegenüber denen, die gegen unsere freiheitliche Demokratie agieren und agitieren. Denn die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen, ist unser Auftrag.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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