Eine Beteiligung der AfD an einer der Landesregierungen nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen könnte das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz vom Informationsfluss anderer Verfassungsschutzämter isolieren, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die Entscheidung sei schon getroffen und basiert auf der Sorge, dass die AfD Erkenntnisse des Landesamtes an den Bundesverband oder andere Landesverbände weitergeben könne.
Potentielle Isolierung von Landesämtern für Verfassungsschutz
Sollte die AfD an einer der drei Regierungen beteiligt sein, würde das betreffende Landesamt für Verfassungsschutz vom Informationsfluss der anderen Ämter ausgeschlossen. Dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zufolge ist diese Entscheidung bereits auf Grundlage von Sicherheitskreisen im Bund und in den Ländern getroffen worden. Die Sorge besteht, dass die AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung Erkenntnisse eines Landesamtes für Verfassungsschutz an den Bundesverband oder andere Landesverbände weitergeben könnte und diese dann reagieren könnten.
Einstufung der AfD in Sachsen, Thüringen und Brandenburg
In Sachsen und Thüringen gilt die AfD laut Behörden als sicher rechtsextrem, in Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Der Thüringische Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD sogar als „kämpferisch-aggressiv“ eingestuft.
Wahlaussichten der AfD in den betroffenen Bundesländern
In Sachsen und Thüringen war die AfD in Umfragen zuletzt jeweils stärkste Partei. Ähnlich sieht es auch in Brandenburg aus, jedoch war hier der Abstand zu den folgenden Parteien geringer. In Sachsen könnte eine Regierungsbeteiligung der AfD den Umfragen zufolge durch eine Zusammenarbeit von CDU und BSW unterbunden werden. In Thüringen müsste diese Konstellation zusätzlich die SPD oder die Linke als Koalitionspartner gewinnen. In Brandenburg wäre aktuell eine Koalition von SPD und CDU möglich, die entweder das BSW oder die Grünen als dritten Partner benötigen würde.
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