Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Trotz Widerspruchs der AfD wurden alle Berufungsverfahren zurückgewiesen und die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht dem Verfassungsschutz nun eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln.
AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft
Das OVG in Münster hat am Montag eine Klage der AfD gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz abgewiesen. Dies bestätigt das Urteil aus der Vorinstanz, welches bereits das Verwaltungsgericht in Köln im März 2022 gefällt hatte. Der AfD widersetzte sich allerdings und legte Berufung ein.
Überblick über die Berufungsverfahren
Vor dem OVG wurden insgesamt drei Berufungsverfahren behandelt. Dabei ging es neben der Einstufung der AfD als Verdachtsfall auch um die Bewertung der sogenannten „Flügel“ und der „Jungen Alternative (JA)“. Beide wurden ebenfalls als Verdachtsfall und der „Flügel“ zusätzlich als „erwiesen extremistische Bestrebung“ eingestuft. Keines der Berufungsklagen führte zu einer Abänderung der ersten Urteile.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Trotz der eindeutigen Entscheidungen des OVG ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es wird vermutet, dass die Frage bezüglich der Einstufung der AfD ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig werden könnte. Sollte dies der Fall sein, eröffnet die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall dem Verfassungsschutz den Weg zur Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln.
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