HASEPOST
 
HASEPOST

Verfassungsklage gegen Beschluss zu Euro-Rettungsfonds erfolglos


Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts

Karlsruhe (dts) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Bundestags-Beschluss zum Euro-Rettungsfonds ESM zurückgewiesen. Geklagt hatten mehrere FDP-Bundestagsabgeordnete.

2021 hatten sich die Euro-Staaten auf eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge geeinigt, das sogenannte “Intergovernmental Agreement” (IGA). Mit den Änderungen sollten die Wirksamkeit der Finanzhilfeinstrumente gestärkt werden. Die Beschwerdeführer hätten die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf demokratische Selbstbestimmung jedoch nicht hinreichend dargelegt, so die Karlsruher Richter. Sie hätten auch nicht die Möglichkeit aufgezeigt, dass mit den Änderungsübereinkommen Hoheitsrechte auf den ESM oder die Europäische Union übertragen werden oder dass eine faktische Änderung der Rahmenbedingungen des Integrationsprogramms der Europäischen Union in Rede stehe.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das entsprechende Gesetz wegen des laufenden Verfahrens bis jetzt noch nicht unterschrieben. Die Kläger hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass das entsprechende Gesetz im Bundestag nur mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde, notwendig sei eine Zweidrittelmehrheit gewesen. Diese Ansicht teilten die Karlsruher Richter nicht. Der Beschluss fiel demnach schon am 13. Oktober, wie am Freitag mitgeteilt wurde (2 BvR 1111/21).


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
dts Nachrichtenagentur
dts Nachrichtenagentur
Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion