HASEPOST
 
HASEPOST

Vereinfachung für Kurzarbeitergeld soll verlängert werden


Foto: Agentur für Arbeit, über dts

Berlin (dts) – Die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld sollen wegen der Energiekrise bis Ende Juni 2023 verlängert werden. Das geht aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld hervor, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Sonntagausgaben berichten.

Die Verordnung ist bereits durch die Ressortabstimmung gegangen und soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 sollen die Zugangserleichterungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer verlängert werden, heißt es in dem Entwurf. Die Notwendigkeit dazu ergebe sich “aus den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland”. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte dem RND: “Trotz der hohen Belastungen, die die deutsche Wirtschaft gerade gleichzeitig schultern muss, ist die Lage am Arbeitsmarkt weiter stabil. Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten”, betonte er. “Deswegen verlängern wir jetzt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023.” Auch Leiharbeiternehmer würden davon weiterhin profitieren, so Heil. “Damit geben wir klare Perspektiven durch den Winter. Kurzarbeit war in den vergangenen Monaten eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Diese Brücke trägt auch weiterhin”, unterstrich er. “Darauf ist Verlass.” Der vereinfachte Zugang war in der Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden – zuletzt bis Ende 2022. So soll es nach Vorstellung der Bundesregierung bis Mitte nächsten Jahres weiterhin für die Beantragung ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind (regulär ein Drittel). Darüber hinaus sollen Beschäftigten nach wie vor keine Minusstunden aufbauen müssen, bevor sie Kurzarbeitergeld beziehen dürfen. Leiharbeitnehmer sollen ebenfalls weiter Kurzarbeitergeld beziehen können.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
dts Nachrichtenagentur
dts Nachrichtenagentur
Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion