Die Gewerkschaft Verdi hat die geplante Novelle des Postgesetzes scharf kritisiert. Trotz einiger positiver Aspekte, wie der Kennzeichnung von schweren Paketen, sieht die Gewerkschaft dringenden Nachbesserungsbedarf, insbesondere in Bezug auf den Gesundheitsschutz der Paketzusteller und die Rolle von Subunternehmen in der Branche.
Verdi kritisiert geplantes Postgesetz
Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis äußerte sich am Mittwoch kritisch zur geplanten Novelle des Postgesetzes. Die Bundesregierung lasse „die dringende Handlungsnotwendigkeit verstreichen, den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern“, sagte sie.
Schwere Pakete und Subunternehmen im Fokus
Kocsis begrüßte zwar die geplante Kennzeichnung von Paketsendungen, die schwerer als zehn Kilogramm sind, als „ersten Schritt zu mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“. Sie kritisierte jedoch die Pläne der Bundesregierung, Pakete, die schwerer als 20 Kilogramm sind, weiterhin in der Ein-Personen-Zustellung zuzulassen. Stattdessen forderte sie, dass solche schweren Pakete „künftig ausnahmslos in der Zwei-Personen-Zustellung erlaubt“ sein sollten.
Problematik der Subunternehmen
Kocsis kritisierte zudem, dass die geplante Ausweitung der Lizenzpflicht auf die Paketbranche und Subunternehmen keine Änderung an der derzeitigen Praxis bewirken werde, das Arbeits- und Sozialrecht zu ignorieren. Statt eines Verbots würden die Auftraggeber nun nicht mehr für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den Subunternehmen haftbar gemacht. „Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche wäre der einzig richtige Weg“, so Kocsis.
Forderungen der Gewerkschaft
Die Gewerkschafterin kritisierte außerdem die geplante Verlängerung der Laufzeiten von Briefsendungen. Dies würde nicht nur das Dienstleistungsangebot verschlechtern, sondern auch „zu einer Gefährdung von tarifierten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG“ führen. Trotz einiger richtiger Schritte seien die in der Novelle vorgesehenen Änderungen „völlig unzureichend“, so Kocsis. „Im weiteren parlamentarischen Verfahren sind daher deutliche Nachbesserungen des Gesetzes notwendig.“
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