Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in Verdi hat die Frist von nur 24 Stunden für Stellungnahmen zum Referentenentwurf des BND-Gesetzes kritisiert. Die dju fordert das Bundeskanzleramt auf, die Frist zu verlängern und den Schutz der Grundrechte und der Pressefreiheit zu gewährleisten.
Kurze Frist für Stellungnahmen kritisiert
Die ungewöhnlich kurze Frist von 24 Stunden, die das Kanzleramt Verbänden für Stellungnahmen zum Referentenentwurf des BND-Gesetzes eingeräumt hat, wurde von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in Verdi scharf kritisiert. “Nachdem sich das Bundeskanzleramt für seine Überarbeitung des Gesetzes zwölf Monate Zeit ließ, werden den Betroffenen und ihren Verbänden nun 24 Stunden zur Stellungnahme eingeräumt – eine irrwitzige Frist”, sagte Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im Verdi-Bundesvorstand.
Mangelnde Berücksichtigung von Grundrechten und Pressefreiheit
Die Union beklagte zudem, dass Pressefreiheit und Grundrechte bei der Gesetzesüberarbeitung nur eine untergeordnete Rolle zu spielen scheinen. “Die Einhaltung von Pressefreiheit und Grundrechten scheinen zur Nebensache degradiert”, stellte Schmitz fest. Er forderte das Kanzleramt auf, die Beteiligung der Verbände sicherzustellen und die Frist zur Stellungnahme anzupassen.
Unzureichender Schutz von Journalisten
Weiterhin betonte Schmitz, dass der Schutz der demokratischen Rechte von Journalisten im aktuellen Gesetzentwurf nicht gewährleistet sei. “Beim BND-Gesetz werden die besonderen demokratischen Rechte von Journalisten bislang nicht ausreichend geschützt. Daher wurde das Gesetz in der Vergangenheit wiederholt vom Bundesverfassungsgericht als mangelhaft zurückgewiesen und dem Gesetzgeber Nachbesserungen zum Schutz der Grundrechte aufgetragen”, erklärte das Verdi-Bundesvorstandsmitglied. “Ganz offensichtlich handelt es sich beim Gesetz über den BND also um eine komplexe Materie.”