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Verbraucherzentralen äußern Kritik an neuer Heizungsförderungsregelung

Die geplanten Änderungen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) durch die Ampelkoalition wurden vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisiert, insbesondere die Begrenzung der förderfähigen Kosten für den Heizungsaustausch auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus.

Bedenken zu Förderung für Heizungsaustausch

Es müsse sichergestellt werden, „dass Vorhaben zum Heizungsaustausch bezahlbar bleiben“, heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherschützer an das Bundeswirtschaftsministerium, über die die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete. Da Maßnahmen wie der Einbau neuer Heizkörper, die Installation eines Pufferspeichers oder die Erschließung von Erdwärme das Investitionsvolumen bei einem Heizungsaustausch „regelmäßig“ über 30.000 Euro steigen lassen, sollten aus Sicht des Verbands die förderfähigen Kosten nicht reduziert werden.

Geplante Anpassungen im Gebäudeenergiegesetz

Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, soll die neue Förderrichtlinie im September zur Ressortabstimmung gehen und ab dem 1. Januar 2024 gelten. Die Ampelkoalition plant, den Zuschuss für den Einbau einer neuen Heizung auf bis zu 70 Prozent zu erhöhen, während die förderfähigen Kosten stärker begrenzt werden sollen. Aktuell liegt die Obergrenze bei 60.000 Euro pro Jahr.

Kritische Stimmen zur Begünstigung von Selbstnutzern

In ihrer Stellungnahme kritisiert der VZBV auch, dass bestimmte Förderboni nur für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen sind. Es sei aus Perspektive der Mietenden wünschenswert, dass Vermieter „einen möglichst hohen Anteil der Investitionen über die BEG gefördert bekommen“, so der Verband. Dieser Ansatz könnte verhindern, dass Vermieter Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über die Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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