Verbraucherschützer fordern eine Revision des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Ziel, Konsumenten vor untergeschobenen Stromverträgen, die telefonisch abgeschlossen werden, zu schützen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) berichtet von einer steigenden Anzahl von Beschwerden in dieser Angelegenheit, besonders während der Energiepreiskrise.
Klare Regeln gefordert
Ramona Pop, Vorstand des VZBV, kritisiert die aktuelle Praxis: „Untergeschobene Verträge gehören jedes Jahr zu den Top-Beschwerdegründen bei den Verbraucherzentralen“, sagte sie in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe. Insbesondere während der Energiepreiskrise sei die Zahl der Beschwerden stark gestiegen. „Es braucht klare Regeln für Unternehmen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken und Manipulation gut geschützt sind – gerade in Krisenzeiten“, fordert Pop.
Vorschläge des VZBV
Der VZBV schlägt konkret vor, dass bei einem Vertragswechsel über Vermittlungsportale, wie Check24 oder Verivox, eine Vollmacht in Textform vorgelegt werden muss. Sollte eine solche Vollmacht nicht existieren, sollte der bisherige Anbieter den Vertragswechsel ablehnen können.
Darüber hinaus sollte es Verbrauchern ermöglicht werden, in den vorherigen Liefervertrag zurückzukehren, wenn der Vertragswechsel nicht von ihnen initiiert wurde. „Verbraucher sollten ein Rückkehrrecht in den vorherigen Liefervertrag bekommen, wenn der Vertragswechsel nicht von Verbraucherseite initiiert wurde“, so Pop.
Forderung nach aktiver Zustimmung
Darüber hinaus plädiert der VZBV dafür, dass kein Anbieterwechsel ohne aktive Zustimmung der Verbraucher eingeleitet werden kann. Sollte der vorherige Anbieter nicht überprüfen, ob eine Kündigungsvollmacht vorliegt, sollten Kunden die Möglichkeit haben, zum alten Vertrag zurückzukehren.
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