Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vertritt die Ansicht, dass das „Recht auf Reparatur“ strikter in die nationale Gesetzgebung eingebunden werden sollte. Preisvorgaben für Ersatzteile und ein durch Hersteller finanziertes Bonus-System für Reparaturen gehören zu den Vorschlägen, die in dem von der Funke Mediengruppe veröffentlichten Positionspapier der Organisation enthalten sind.
Forderungen des VZBV
Der VZBV plädiert für eine Ausweitung der Herstellerverantwortung, derzufolge Produzenten für die Folgen ihrer produzierten Waren aufkommen. Hierzu wird das französische Modell als Beispiel herangezogen: „Damit der Bonus nicht zu Lasten der Staatskasse geht, muss das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung nach französischem Vorbild herangezogen werden“, heißt es in dem Papier. Das dortige Modell belohnt Hersteller, deren Produkte reparaturfreundlich sind, mit niedrigeren Gebühren.
Vergleich der Ersatzteilpreise
In Bezug auf die Preisgestaltung der Ersatzteile sehen die Verbraucherschützer ebenfalls Handlungsbedarf. Ihre Untersuchungen zeigen, dass die Ersatzteilpreise oft nicht im Verhältnis zum Anschaffungspreis eines neuen Gerätes stehen: „Wenn zwei Geschirrkörbe als Ersatzteil gemeinsam mehr kosten als das Neugerät, dann kann es sich nicht um einen angemessenen Ersatzteilpreis handeln“, so Keo Sasha Rigorth vom Team Mobilität und Reisen beim VZBV. Daher fordern die Verbraucherschützer staatliche Vorgaben für die Preisgestaltung.
Reaktionen aus der Industrie
Im Gegensatz dazu vertritt der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), zu dessen Mitgliedern auch große deutsche Haushaltsgerätehersteller gehören, die Auffassung, dass hohe Ersatzteilpreise gerechtfertigt sind. „Ersatzteilpreise unterliegen anderen wirtschaftlichen Voraussetzungen als vollständige Produkte. Nicht nur die Kosten für Rohstoffe beziehungsweise Material und Fertigung fallen ins Gewicht, sondern auch die für Lagerung und Logistik“, argumentiert Carine Chardon, Bereichsleiterin des ZVEI.
Der von VZBV vorgeschlagene Reparaturbonus stößt bei den Herstellern auf Skepsis. Online-Anbieter, die für nationale Marktüberwachungsbehörden schwer zu erfassen sind, könnten ein Problem darstellen. Sie sehen mehr Potenzial in einer reduzierten Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen.
Die europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur sieht vor, dass Reparaturen auch nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu einem angemessenen Preis angeboten werden müssen. Diese Regelung muss von den EU-Ländern, einschließlich Deutschland, bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
✨ durch KI bearbeitet, .