Die geplante Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland ab 2026 erfordert wahrscheinlich keinen Beschluss des Bundestags. Dies geht aus einer Antwort der Wissenschaftlichen Dienste auf eine Anfrage der partei- und fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Joana Cotar hervor, berichtet der „Spiegel“.
Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste
Die Wissenschaftlichen Dienste verweisen in ihrer Antwort auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1984. Dieser behandelte die Aufstellung nuklearer Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik im Rahmen des Nato-Doppelbeschlusses. „Die Richter hätten damals mit sieben zu einer Stimme die Frage verneint, ob die Rechte des Parlaments gefährdet und verletzt worden seien,“ berichtet der Spiegel. Nach damaliger Gerichtsmeinung sei der Bund dazu berechtigt, Hoheitsrechte an zwischenstaatliche Einrichtungen wie die Nato zu übertragen.
Bestätigung der Rechtsprechung und aktuelle Pläne
Die Rechtsprechung wurde laut den Wissenschaftlichen Diensten wenige Jahre später in der Frage der Stationierung von US-Chemiewaffen bestätigt. Zuletzt haben die Bundesregierung und die US-Regierung auf dem jüngsten Nato-Gipfel die Stationierung von nichtnuklearen Mittelstreckenwaffen vom Typ Tomahawk, SM-6 und Überschallraketen angekündigt.
Die partei- und fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar hatte die Anfrage zur Klärung der parlamentarischen Beteiligung an der geplanten Stationierung gestellt.
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