# Urteil gegen Christian B. wird überprüft Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-22T09:16:46+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-22T09:16:46+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/urteil-gegen-christian-b-wird-ueberprueft-769221/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Geldstrafe ein Das Urteil gegen Christian B. wegen Beleidigung eines Gefängnismitarbeiters ist nicht rechtskräftig. Wie die PZ-News und upday übereinstimmend berichten, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt. Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass das Urteil damit vor dem Oberlandesgericht überprüft werden muss. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste eine andere Kammer des Landgerichts Oldenburg neu über das Strafmaß verhandeln. ## Geldstrafe statt Haft für Christian B. Das Landgericht hatte Christian B. vergangene Woche zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt, was einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro entspricht. Zuvor hatte das Amtsgericht Oldenburg in einem ersten Prozess sechs Wochen Freiheitsstrafe verhängt, die weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung akzeptiert hatten. In dem zweiten Verfahren ging es ausschließlich um die Höhe der Strafe, da die Tat selbst unstrittig war. ### Beleidigung in Haft: Christian B. entschuldigt sich Christian B. hatte über seinen Anwalt eingeräumt, im Oktober 2023 einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Oldenburg beleidigt zu haben. Er begründete dies mit den Bedingungen der Isolationshaft und starken Schmerzen, die er damals erlitten habe. «Das tut mir im Nachhinein sehr leid», ließ er erklären. Während die Verteidigung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro gefordert hatte, plädierte die Staatsanwaltschaft für zweieinhalb Monate Haft. Nach dem Urteil kündigte die Verteidigung an, die Entscheidung zu akzeptieren, während die Staatsanwaltschaft die verhängte Strafe als zu milde ansah. ### Christian B. lebt isoliert unter Polizeiaufsicht Laut Angaben seines Anwalts lebt Christian B. derzeit in einem Container auf einem städtischen Grundstück in Kiel und steht unter ständiger Polizeibeobachtung. Er gilt weiterhin als Tatverdächtiger im Fall der vermissten Madeleine McCann, ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht angeklagt. Es gilt die Unschuldsvermutung. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück