Das gesellschaftliche Bild vom Jäger ist heute ein ambivalentes. Einerseits erscheint zu jagen heute vielen obsolet und insofern als morbides Hobby. Andererseits ist zu jagen der wohl konsequenteste Gegenentwurf zur Massentierhaltung. So leben die Tiere bis zum Tag X in Freiheit und so artgerecht, wie es ihr natürliches Umfeld hergibt. Zumal zu jagen, im Sinne von Bestandskontrolle, auch eine regulierende Funktion hat. Jäger und Jägerinnen dürfen nicht einfach schießen, wonach ihnen der Sinn steht oder was ihnen gerade opportun vor die Finte läuft. Sie sind an verbindliche Quoten, Schonzeiten und dergleichen gebunden. Die Jagd ist eine Tätigkeit, an der weit mehr hängt, als auf den ersten Blick ersichtlich ist.
Wo kann man den Jagdschein machen?
Deutschland legt Mindestanforderungen für Jagdscheininhaber durch Schulungen und gesetzliche Anforderungen fest. Wer einen Jagdschein machen will, kann die zugrundeliegende Schulung bei einem regionalen Jagdverband oder einer privaten Jagdschule absolvieren, was in aller Regel nur wenige Wochen in Anspruch nimmt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Besitz eines Jagdscheins nur den Anfang darstellt. Er allein berechtigt den Inhaber nämlich keineswegs zur Jagd nach Lust und Laune. Um tatsächlich jagen zu dürfen, müssen Jägerinnen und Jäger ein zugewiesenes Jagdrevier haben. Dort dürfen sie dann jagen und haben durchaus auch damit einhergehende Pflichten, welche die Zuständigkeit in diesem Jagdrevier mit sich bringt.
Mögliche Geschenkidee – Der Jugendjagdschein
Sollte sich jemand schon in jungen Jahren für Wald, Getier und Jagd interessieren, dann kann ein Jugendjagdschein oder selbigen zu bezuschussen eine interessante Option sein. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können diesen speziellen Jagdschein erwerben. Die zugrundeliegende Ausbildung kann jedoch bereits mit 15 Jahren begonnen und abgeschlossen werden. Im Grunde handelt es sich um einen „limitierten“ Jagdschein. Jugendliche dürfen (auch mit Jugendjagdschein) nicht alleine jagen. Sie sind auf die Begleitung eines Erwachsenen mit Jagderfahrung angewiesen. Dies kann der Erziehungsberechtigte oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person sein.
„Jagderfahrung“ in diesem Sinne bedeutet, dass die Begleitperson einen Jagdschein hat oder wenigstens hatte. Darüber hinaus dürfen Personen mit einem Jugendjagdschein nicht als Schützen an Gruppenjagden teilnehmen und keine Waffen oder Munition besitzen. Es besteht jedoch das Recht, Waffen und Munition konkret und ausschließlich für Jagdtätigkeiten auszuleihen.