Der Konflikt um die Speicherung von IP-Adressen innerhalb der Ampelkoalition geht trotz der Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren weiter. Das Kabinett konnte keine einheitliche Position zur zukünftigen Speicherpraxis dieser Daten festlegen.
Unklarheit in der Koalition bezüglich der Speicherung von IP-Adressen
Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte am Mittwoch in Berlin, dass der kabinettsinterne Beschluss “ausdrücklich keine Vereinbarung darüber, wie IP-Adressen künftig gespeichert werden, ob und wie diese gespeichert werden” beinhalte. “Das heißt, diese Frage wurde ausgeklammert.” Er betonte, dass die Frage offen bleibe und die unterschiedlichen Positionen bekannt seien. “Über die Frage, wie IP-Adressen künftig gespeichert werden, wird also weiter zu beraten sein, unabhängig von den jetzt getroffenen Vereinbarungen”, so der Sprecher. Außerdem sei die Speicherung von IP-Adressen ein “wesentliches Mittel”, um Straftäter zu identifizieren.
Notwendigkeit der Speicherung für das Quick-Freeze-Verfahren
Der Sprecher unterstrich, dass IP-Adressen nicht “eingefroren” werden könnten, wenn sie nicht gespeichert würden. Er merkte an, dass die Speicherung von IP-Adressen eine notwendige Voraussetzung sei, damit das neue Quick-Freeze-Verfahren überhaupt funktioniere.
Ein Sprecher des Justizministeriums wiederum verdeutlichte, dass die Position von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zur anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten “hinlänglich bekannt” sei.
Langanhaltender Streit um Vorgehensweise
Hintergrund des Disputs ist ein länger andauernder Streit zwischen Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Das Quick-Freeze-Verfahren, auf welches sich die Koalition nun einigte, verpflichtet Telekommunikationsanbieter dazu, bei Verdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – quasi “einzufrieren”.
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