Die jüngste Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) hinsichtlich der israelischen Militäroffensive in Rafah wird von Völkerrechtsexperten als teilweise unklar eingeschätzt. Ihre genaue Tragweite wird durch Interpretationsspielräume in der Sprache der Entscheidung beeinflusst.
Unklarheit in der Anordnung
Der Berliner Völkerrechtler Helmut Aust erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die Entscheidung des IGH in Teilen Fragen offen lässt. „Die konkrete Anordnung zu Rafah ist wegen eines Relativsatzes und eines Kommas hochgradig unklar“, so Aust. „Dieses Komma entscheidet über die Tragweite der Anordnung.“
Die Anordnung des IGH
In Englischer Sprache hat der IGH Israel dazu aufgefordert, „sofort die Militäroffensive zu stoppen, und jede andere Maßnahme im Gouvernement Rafah, die der Gruppe der Palästinenser im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnten, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen könnten.“
Austs Interpretation der Entscheidung
Aust interpretiert die Entscheidung des Gerichts dahingehend, dass „eine militärische Offensive dann verboten ist, wenn sie die Gefahr eines Völkermords im Gebiet von Rafah erhöht“. Israel müsse folglich sicherstellen, dass dies nicht zutrifft. Der Völkerrechtler betonte jedoch: „Die Anordnung bedeutet nach dieser Leseart jedoch nicht, dass Israel sich überhaupt nicht mehr in Rafah militärisch betätigen darf.“
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