HASEPOST
 
HASEPOST

Unionsfraktion scheitert mit Eilantrag gegen Nachtragshaushalt


Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts

Karlsruhe (dts) – Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Unionsfraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2021 zurückgewiesen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei “unbegründet”, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.

Zu diesem Schluss sei man nach einer Folgenabwägung gekommen. In der Hauptsache sei der Antrag aber weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die CDU/CSU-Fraktion hatte den Eilantrag mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren verbunden. In der Hauptsache wendet sich die Union gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18. Februar 2022.

Mit diesem Gesetz war eine im Bundeshaushalt 2021 ursprünglich als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch nicht benötigte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro rückwirkend auf den sogenannten “Energie- und Klimafonds” übertragen worden (Beschluss vom 22. November 2022, 2 BvF 1/22).


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
dts Nachrichtenagentur
dts Nachrichtenagentur
Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion