Angesichts der politischen Entwicklung in Deutschland und anderen Ländern rückt eine Grundgesetzänderung zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts offenbar näher. Vertreter verschiedener Parteien zeichnen ein Bild von konstruktiven Gesprächen und einer grundsätzlichen Offenheit für diese Änderung.
Unionsfraktion offen für Änderungen am Grundgesetz
Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, betonte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass seine Fraktion „grundsätzlich offen für eine stärkere grundgesetzliche Absicherung der Regeln für das Bundesverfassungsgericht“ sei. Obwohl er keine unmittelbare Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gerichts sieht, hält er es für richtig, Aspekte wie die Geschäftsordnungsautonomie im Verfassungstext zu verankern.
Positive Gespräche über mögliche Änderungen
Bei einem Treffen mit Vertretern der Ampel-Koalition am 8. April wurden positive Gespräche geführt. Ansgar Heveling, der Justiziar der Unionsfraktion, betrachtet das Treffen als „sehr konstruktiv“ und hob hervor, dass „weitere Gespräche vereinbart“ worden seien. Diese sollen voraussichtlich ab der nächsten Sitzungswoche stattfinden.
Grüne unterstützen Forderungen nach Änderungen
Auch bei den Grünen gibt es Unterstützung für eine Grundgesetzänderung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, betonte gegenüber dem RND, dass „gute Gespräche“ geführt worden seien und alle Beteiligten die Überzeugung teilen, dass es sich um ein „wichtiges Thema“ handelt.
Eine solche Grundgesetzänderung erfordert allerdings eine Zweidrittelmehrheit, weshalb die Ampel-Koalition auf die Unterstützung der Union angewiesen ist. Im Fokus der Diskussionen steht unter anderem die Möglichkeit, Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben.
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