# Union warnt SPD vor verfrühter Debatte über AfD‑Verbot Datum: 05.06.2026 04:19 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/union-warnt-spd-vor-verfruehter-debatte-ueber-afd-verbot-719471/ --- Die Union hat die SPD davor gewarnt, eine neue Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu führen, und stattdessen zur gemeinsamen politischen Auseinandersetzung mit der Partei aufgerufen. Hintergrund sind Äußerungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die an der Möglichkeit eines Verbotsverfahrens festhalten will. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) verwies zugleich auf juristische Hürden und eine aus seiner Sicht derzeit unzureichende Faktenlage. ## Union mahnt SPD zu politischer Auseinandersetzung mit der AfD Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) forderte die SPD auf, den Fokus weniger auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD zu legen. „Aktuell sollte die SPD mehr Wert darauf legen, mit uns gemeinsam politisch daran zu arbeiten, die AfD wieder kleiner zu bekommen“, sagte Krings dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). Mit Blick auf die Wählerverschiebungen ergänzte er: Wenn reihenweise Arbeiter und Angestellte von der SPD zur AfD überliefen, müssten jedenfalls gerade bei der SPD alle Alarmglocken angehen. Krings reagierte damit auf Äußerungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Hubig hatte erklärt, sie wolle an der Möglichkeit eines Verbotsverfahrens gegen die AfD festhalten. Es aus politischen Gründen auszuschließen, halte sie für falsch, wie sie deutlich machte. ### Juristische Hürden und offene Verfahren Krings betonte, die Frage eines Parteiverbots sei nicht nur eine politische, sondern zunächst einmal eine juristische. Die zuständigen Behörden müssten seiner Darstellung nach zunächst ausreichend harte Fakten zusammentragen, die eine aktive Verfassungsfeindlichkeit der Partei belegten. Der CDU-Politiker verwies darauf, dass das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren vorerst gestoppt habe, während die Entscheidung in der Hauptsache noch ausstehe. Dies lasse ihn erheblich daran zweifeln, ob eine ausreichende Faktenlage bereits vorliege. „Ein Verbotsverfahren könnte zum jetzigen Zeitpunkt daher sehr leicht nach hinten losgehen“, warnte Krings im „Handelsblatt“. ### Krings schließt Verbotsverfahren in Zukunft nicht aus Zugleich schloss Krings ein mögliches Verbot der AfD für die Zukunft nicht aus. Es sei gut möglich, dass diese Partei sich insgesamt noch weiter radikalisiere. Einen solchen Weg habe sie von Beginn an eingeschlagen. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück