Die Unionsfraktion im Bundestag stellt sich hinter den Vorstoß der CDU-geführten Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, das Selbstbestimmungsgesetz einzuschränken. Ein gesetzlicher Prüfmechanismus bei mutmaßlichem Missbrauch soll nach ihrem Verständnis Standesämtern mehr Rechtssicherheit geben und das Gesetz zügig reformieren.
Unionsfraktion unterstützt Länderinitiative
Der Justiziar der Unionsfraktion, Martin Plum, verteidigte in der „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe) den Vorstoß der drei Bundesländer. „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermögliche, schaffe Einfallstore für möglichen Missbrauch“, sagte er der Zeitung. Dies sei bereits bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes durch die Ampel-Koalition absehbar gewesen.
Der gemeinsame Vorschlag von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt für einen „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“ setze nach den Worten von Plum „an der richtigen Stelle“ an, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“. Fälle wie der von Liebich würden zeigen, „dass das Gesetz nicht so bleiben kann wie es ist“. Entscheidend sei nun, „Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben“. Das Selbstbestimmungsgesetz müsse deshalb „nicht nur evaluiert, sondern auch zügig reformiert werden“.
Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes
Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ weiter berichtet, hat das Gesetz keinen Einfluss auf etwaige medizinische Maßnahmen.
Frühere Rechtslage und Kritik an Gutachtenpflicht
Bis Oktober 2024 galt das „Transsexuellengesetz“. Es setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus. Der Prozess war für die Betroffenen häufig langwierig und kostspielig. Die Gutachtenpflicht stand in der Kritik von medizinischen Fachverbänden.
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