Die Unionsfraktion steht gegen mögliche Veränderungen am Bundesverfassungsgericht und sieht keinen Bedarf für eine überschüssige Absicherung vor politischer Einflussnahme. Dies geschieht im Zuge von Debatten innerhalb der Ampelkoalition, die eine Verstärkung des Schutzes des Bundesverfassungsgerichts in Betracht zieht, auch vor dem Hintergrund des Aufstiegs der AfD.
Union gegen Veränderungen am Bundesverfassungsgericht
Andrea Lindholz (CSU), Fraktionsvize der Union, hat in einem Statement gegenüber der „Rheinischen Post“ vom Freitag, die Haltung ihrer Partei zum Thema Veränderungen am Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht. „Die Unionsfraktion sieht derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern“, erklärte sie.
Bedeutung guter Sachpolitik
Lindholz führte aus, dass Änderungen des Grundgesetzes sehr gut überlegt sein müssten. Sie stellte fest, dass „viele der in den vergangenen Wochen diskutierten Vorschläge zur Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Vorteile mit sich bringen.“ In der Debatte mit Vertretern der Ampelfraktionen sei dies klar geworden. Sie betonte die Widerstandsfähigkeit unserer Demokratie und das Bundesverfassungsgericht als starkes, unabhängiges Organ. Für die Sicherung der Stabilität sei „im Übrigen gute Sachpolitik, die die Menschen überzeugt, weitaus wichtiger als eine öffentliche Debatte über Grundgesetz-Änderungen“, so Lindholz.
Vorschläge zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts
Die Debatte folgt auf Überlegungen der Ampelkoalition, das Bundesverfassungsgericht besser vor möglicher politischer Einflussnahme abzusichern. Diese Überlegungen wurden insbesondere im Kontext des Erstarkens der AfD geführt. Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, schlug vor, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Wahl und Amtszeit der Verfassungsrichter ins Grundgesetz aufzunehmen.
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