Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), hat in einem Interview angekündigt, bei einem Wahlsieg der Union in der Bundestagswahl 2025 Teile der von der Ampelkoalition beschlossenen Wahlrechtsreform rückgängig machen zu wollen. Er kritisiert insbesondere eine Regelung, die Wahlkreissieger daran hindert, ihr Mandat anzutreten.
Kritik an der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), zeigte sich kritisch gegenüber der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. Im Gespräch mit der “Rheinischen Post” erklärte er, dass die Union Teile dieser Reform bei einem möglichen Wahlsieg im Jahr 2025 rückgängig machen wolle. Krings äußerte insbesondere seine Bedenken bezüglich einer speziellen Regelung, die verhindert, dass erfolgreiche Wahlkreiskandidaten ihr Mandat antreten können.
Er bezeichnete diese Regelung als “aberwitzig”, und betonte, dass die Union gesprächsbereit sei, dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese Regelung verändert werde. “Aber natürlich nur dann, wenn auch die aberwitzige Regelung der Ampel, dass Wahlkreissieger daran gehindert werden, ihr Mandat anzutreten, verändert wird”, sagte Krings.
Mögliche Korrektur bei einer Mehrheit der Union
Über eine potentielle Korrektur dieser Regelung im Falle eines Wahlsieges der Union äußerte sich Krings explizit. “Diese ungerechte und undemokratische Regelung werden wir selbstverständlich schnellstmöglich mit eigenen Mehrheiten wieder korrigieren, denn kein anderes Land der Welt hat eine solche verrückte Regelung in seinem Wahlrecht stehen”, sagte der CDU-Politiker. In diesem Zusammenhang betonte er, dass diese Regelung einzigartig sei und daher schnellstmöglich korrigiert werden müsse.
✨ durch KI bearbeitet, .