Die Union kritisiert die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Korrekturen am Bundestagswahlrecht als unzureichend und besteht darauf, dass direkt gewählte Abgeordnete ihren Platz im Parlament behalten. Sie fordert eine umfassendere Wahlrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode.
Kritik an aktuellen Korrekturen
„Direct gewählte Abgeordnete gehören ins Parlament“, erklärte CSU-Generalsekretär Martin Huber gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Diese Position sei für die CSU unverhandelbar, sollten sie Teil der nächsten Bundesregierung sein. Thorsten Frei (CDU), der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestags-Unionfraktion, teilte diese Ansicht und sagte: „Selbstverständlich muss der Sieger eines Wahlkreises sein gewonnenes Mandat auch im Deutschen Bundestag antreten können. Alles andere würde das Vertrauen in unser Wahlsystem gefährden.“
Blick in die Zukunft
Die CSU hält es ein Jahr vor der Bundestagswahl für unrealistisch, eine umfassende Wahlrechtsreform zu erreichen, über die sich Ampel und Union einig wären. Huber betonte daher, dass für die CSU nach der nächsten Bundestagswahl klar sei: „Keine Koalition ohne neue Wahlrechtsreform.“ Auch in der Unionsfraktion in Berlin erwartet man keine weitere Änderung des Wahlrechts in dieser Legislaturperiode.
Geschichte des Wahlrechts
Nach dem ab 1956 geltenden Wahlrecht wurden die Sitze einer Partei entsprechend ihrem Anteil an Zweitstimmen verteilt, wobei zuerst die in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandate berücksichtigt wurden. Wenn eine Partei mehr Direktmandate errang, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein. 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses Wahlrecht für ungültig, da es dazu führen konnte, dass Stimmen für eine Partei diese Sitze kosten konnte.
Reformen und Auswirkungen
Eine Reform 2011 führte zu zusätzlichen Ausgleichsmandaten, um die Sitzverteilung im Parlament an den Zweitstimmanteil der Parteien anzupassen, was zu einer Vergrößerung des Bundestags führte. Eine kleinere Reform 2020 führte dazu, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen wurden, was besonders der CSU zugutekam. Die Union schlug vor, Erst- und Zweitstimme separat zu betrachten, um den Bundestag zu verkleinern. Die Hälfte der Sitze wäre dann proportional nach der Zweitstimme vergeben worden, die andere Hälfte an die erstplatzierten Wahlkreiskandidaten. Diese Reform hätte die Union bei den letzten Wahlen gegenüber den anderen Parteien gestärkt.
Die aktuelle Reform
Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampel sieht nun vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßige Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien.
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