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Union kritisiert geplante Abschaffung des Meldescheins in Hotels als diskriminierend

Unionsfraktion sieht geplante Abschaffung des Meldescheins in Hotels als Diskriminierung ausländischer Gäste

Die Unionsfraktion im Bundestag äußert Bedenken hinsichtlich der geplanten Abschaffung des Meldescheins in Hotels. Die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Anja Karliczek, bezeichnete die Maßnahme als “puren Populismus”, da sie nur für deutsche Staatsbürger gelten würde. Sie betont, dass ausländische Gäste weiterhin verpflichtet wären, Meldevordrucke auszufüllen und zu unterschreiben. Eine solche Diskriminierung widerspräche dem Grundsatz der Gastfreundschaft und würde das Image Deutschlands weltweit beeinträchtigen.

Bürokratieabbau: Bundesregierung plant Abschaffung des Meldescheins für inländische Gäste

Die Bundesregierung hat Eckpunkte zum Bürokratieabbau beschlossen, darunter auch die Abschaffung des Meldescheins auf Papier für inländische Hotelgäste. Bisher musste jeder Reisende einen Papierschein mit persönlichen Daten ausfüllen und für ein Jahr aufbewahren. Dieses Vorgehen soll nun für deutsche Staatsbürger entfallen.

Ampel-Parteien beteuern Nicht-Diskriminierung bei der Abschaffung des Meldescheins

Die tourismuspolitischen Sprecher der Ampel-Parteien verteidigen die geplante Abschaffung des Meldescheins und betonen, dass diese Maßnahme nicht diskriminierend sei. Bereits bei der Buchung und beim Einchecken werde standardmäßig nach der Herkunft des Gastes gefragt. Das Beispiel Schweden zeige, dass die Abschaffung des Meldescheins nur für ausländische Gäste praktiziert werden könne. Die Angabe von Namen, Vornamen und Adresse sei weiterhin erforderlich.

Grüne zweifeln an der Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Meldescheins

Der tourismuspolitische Sprecher der Grünen, Stefan Schmidt, plädiert dafür, mit den Hoteliers über die benötigten Daten und deren Verwendungszweck zu diskutieren. Er zweifelt an der Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Meldescheins und sieht darin eine verdachtslose und unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung. Schmidt betont, dass der Nutzen für polizeiliche Zwecke nicht erkennbar sei und dass es nicht gerechtfertigt sei, tausende Daten ohne erkennbaren Nutzen zu erheben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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