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Union klagt am Donnerstag wegen Warburg-Untersuchungsausschuss ein

Unter Vorwurf der Verletzung des grundgesetzlich verbrieften Minderheitsrechts plant die Union, gegen die Ablehnung des Untersuchungsausschusses zum Steuerskandal bei der Hamburger Warburg-Bank gerichtlich vorzugehen.

Union legt Klage beim Bundesverfassungsgericht ein

Nachdem die Union im Bundestag daran gescheitert ist, einen Untersuchungsausschuss zum Steuerskandal bei der Hamburger Warburg-Bank einzusetzen, planen CDU und CSU nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Laut der “Rheinischen Post” (Mittwochsausgabe) soll die Klage bereits diese Woche, am Donnerstag, eingereicht werden.

Scharfe Kritik an Mehrheitsfraktionen

Unions-Parlamentsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) bestätigte die geplante Klage und äußerte sich scharf gegenüber den Mehrheitsfraktionen. “Mit dem Antrag, den wir am Donnerstag dieser Woche auf den Weg bringen werden, wollen wir die Fehlentscheidung der Koalition korrigieren und das grundgesetzlich verbriefte Minderheitsrecht der größten Oppositionsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen”, sagte Schnieder. Er nannte die Ablehnung der Einsetzung des Untersuchungsausschusses durch die Mehrheitsfraktionen Anfang Juli “einen absolut ungewöhnlichen Vorgang”.

Untersuchungsausschuss als Instrument der Wahrheitsfindung

Die Union sieht in der Einrichtung des Untersuchungsausschusses ein wichtiges Instrument, um Klarheit in die Warburg-Affäre zu bekommen. “Wir wollen Licht in die dunklen Erinnerungslücken des Bundeskanzlers bringen”, so Schnieder. Die Bürger hätten ein Anrecht darauf zu erfahren, “was Bundeskanzler Olaf Scholz als damaliger Bürgermeister von Hamburg wirklich wusste und unternommen hat, um einen Steuerbetrug zu verhindern”. “Das Recht der größten Oppositionsfraktion, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wurde mit Füßen getreten”, betonte er.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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